Warum muss unterwiesen werden?
Damit sich Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz sicher verhalten können, müssen sie die möglichen Gefährdungen kennen. , die sie dort erwarten. Außerdem brauchen sie ein Verständnis für Sinn und Zweck der Arbeitsschutzmaßnahmen, mit denen sie tagtäglich konfrontiert werden, und sollten Eigenverantwortung für ihr gesundheitsgerechtes Verhalten übernehmen.
Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Diese Verpflichtung basiert auf folgenden Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (§§ 12 und 15)
- Betriebsverfassungsgesetz (§ 81)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29)
- Betriebssicherheitsverordnung (§ 12)
- Gefahrstoffverordnung (§ 14)
- DGUV Vorschrift 1 (§§ 4 und 15)
Unterweisungen in anderen Unfallverhütungsvorschriften
In den meisten der bestehenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) finden sich ähnliche Vorgaben zur Mitarbeiterunterweisung, jedoch sind diese fach- und branchenspezifisch konkretisiert (UVV Unterweisungen). Nicht nur der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen folglich zur Unterweisung, sondern auch die Berufsgenossenschaften mittels der jeweiligen Unfallverhütungsvorschrift.
Schritte hin zur lernorientierten Unterweisung
Ziele der Unterweisung definieren
Im ersten Vorbereitungsschritt sollten Sie das Ziel Ihrer Unterweisung so klar wie möglich definieren. Dies fällt Ihnen leichter, wenn Sie sich die folgenden Fragen vor Augen führen:
- Welche Kenntnisse und Fertigkeiten sollen den Mitarbeitern vermittelt werden?
- Welchen Wissensstand haben die Beschäftigten bereits?
- Welches Verhalten wird von den Teilnehmern nach der Unterweisung erwartet?
Inhalte einer Unterweisung festlegen
Haben Sie die Ziele einer Unterweisung präzise festgelegt, fällt es leicht, die Inhalte zu bestimmen. Hier gilt der Grundsatz: Weniger ist mehr!
Strukturiertes Vorgehen macht es den Beschäftigten leichter, aufmerksam zu bleiben. So sollte der Anfang einer Unterweisung immer aufzeigen, welche Inhalte diese vermitteln möchte und wie lang sie dauern wird.
Dinge, die nur einzelne oder wenige Mitarbeiter betreffen, gehören nicht in die Unterweisung. Sie sollten sie gesondert besprechen.
Für Unterweisungsmethode entscheiden
Die meisten Unterweisungen sind Präsenzunterweisungen: Ein „Lehrer“ spricht zu einem bestimmten Thema, die Mitarbeiter hören zu. Aber reine Vorträge langweilen die meisten Zuhörer – das gilt auch bei Unterweisungen. Deshalb sollten Sie die Beschäftigten, wo immer das möglich ist, in den „Unterricht“ einbeziehen. Oft können die Mitarbeiter sich ein Thema erarbeiten, indem Sie sie zu ihren Erfahrungen am Arbeitsplatz befragen. Anhand erkannter Sicherheitslücken lässt sich dann viel leichter vermitteln, welche Schutzmaßnahmen tatsächlich erforderlich sind. Praktische Übungen sollten, wo immer sie möglich sind, zur Unterweisung gehören.
Auch der Rückgriff auf elektronische Unterweisungen (E-Learning) kann für Ihren Betrieb sinnvoll sein. E-Learning bietet zahlreiche Möglichkeiten zum autodidaktischen intermedialen Lernen, kann aber auch an eine klassische Lehrsituation angelehnt sein (z.B. durch Videounterweisungen). Es sollte zu dem Unterweisungsthema jedoch immer ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Die DGUV Regel 100-001 führt zur elektronischen Unterweisung aus:
Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass
• diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,
• eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.
Auf Dauer der Unterweisung achten
Die optimale Unterweisung sollte nicht zu lang dauern, sonst sinkt die Aufmerksamkeit der Zuhörer drastisch. Im Arbeitsschutz sind Unterweisungen zwischen fünf und maximal 30 Minuten sinnvoll. Vorab sollten Sie überlegen, ob eine längere Unterweisungseinheit oder mehrere kurze Einheiten sinnvoller sind.
Je anregender Sie eine Unterweisung gestalten, also mit Filmen, praktischen Übungen oder Beispielen aus dem Betrieb, desto länger bleiben die Mitarbeiter konzentriert.
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Teilnehmer festlegen
Die Gruppengröße der Unterwiesenen hängt natürlich vom Thema und den Unterweisungsmethoden ab. Optimal arbeiten lässt sich in kleineren Gruppen von bis zu acht Personen. Wenn Sie vorrangig auf elektronische Unterweisungen zurückgreifen, sind Sie hier natürlich flexibler.
Tageszeit: Wann sollten Unterweisungen stattfinden?
Die Konzentrationsfähigkeit des Menschen schwankt im Tagesverlauf stark. Unterweisungen am Vormittag sind besonders günstig, weil die Aufmerksamkeit noch hoch ist. Direkt nach dem Mittagessen sinkt die Leistungskurve. Bei elektronischen Unterweisungen bestimmen die Mitarbeiter in der Regel selbst, wann sie sich mit den Lerninhalten beschäftigen möchten.
Einen geeigneten Ort für die Unterweisung bestimmen
Eine grundlegende Unterweisung, in der viele neue Fakten vermittelt und Filme oder Bilder gezeigt werden sollen, findet natürlich am besten in einem geeigneten Raum statt. Viele Betriebe verfügen dazu über eigene Schulungsräume, die speziell für diesen Zweck eingerichtet sind. Soll praktisch geübt werden, vermitteln Sie die Unterweisungsinhalte am besten direkt am Arbeitsplatz.
Wie oft sollten Sie Unterweisungen wiederholen?
Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen, einige Vorschriften sehen sogar eine halbjährliche Wiederholung vor (z.B. § 20 DruckluftV, § 29 JArbSchG). Dabei hängt die Dauer der Unterweisimmer zwischen der Erstunterweisung, der Wiederholungsunterweisung und der Unterweisung aus besonderem Anlass unterschieden:
- Erstunterweisung: wird durchgeführt bei neuen bzw. umgesetzten Beschäftigten. Sie sollte vor Arbeitsaufnahme erfolgen.
- Wiederholungsunterweisung: dient dazu, auf besondere Gefahren hinzuweisen, die ständig vorhanden sind. Dabei sollten die Unterweisungsthemen wechseln.
- Unterweisung aus besonderem Anlass: kommt zum Einsatz, um auf zeitlich begrenzte Gefahren (Bau- oder Umbaumaßnahmen), Brände und/oder Explosionen im Unternehmen oder Schadensereignisse in anderen Unternehmen, geänderte Produktionsabläufe und Arbeitsweisen, die Einführung neuer Maschinen oder sich ändernde Rechtsvorschriften sowie neue Erkenntnisse hinzuweisen.
Fazit: Erfolgreich unterweisen, Teilnehmer einbeziehen
Der Gesetzgeber legt auch fest, dass jede Unterweisung so gestaltet sein muss, dass der unterwiesene Mitarbeiter sie verstehen kann. Deshalb sollten Sie auf Sprachschwierigkeiten, physische Einschränkungen (Fehlsichtigkeit, Schwerhörigkeit) oder geistige Einschränkungen Rücksicht nehmen.
Wer die Zuhörer so aktiv wie möglich beteiligt, unterweist besonders wirkungsvoll. Achten Sie darauf, den Teilnehmern am Anfang einer Unterweisung eine klare Struktur an die Hand zu geben. Nach jeder Unterweisung sollten Sie die wichtigsten Lerninhalte noch einmal zusammenfassen und die Teilnehmer darauf hinweisen, welche Verhaltensregeln in Zukunft gelten. Wichtig für den Erfolg einer Unterweisung sind außerdem ein Gespür für Ort, Tageszeit und Anzahl der Unterweisenden. Sinnvoll ist es, zum Schluss jeden Teilnehmer einen Dokumentationsbogen unterschreiben zu lassen.
Autoren: Sabine Kurz, Reinhard Gerhardt