25.01.2023

Unterweisung im Arbeitsschutz – das müssen Sie über die Sicherheitsunterweisung wissen

Unfälle am Arbeitsplatz entstehen meist durch menschliches Fehlverhalten. Eine der wirksamsten Maßnahmen dagegen: die Sicherheitsunterweisung. Aber wer muss unterwiesen werden und worin? Das verrät Ihnen dieser Beitrag. Lesen Sie hier alles zu Ihren Pflichten rund um die Unterweisung im Arbeitsschutz – und darüber, wie Sie diese praktisch am besten umsetzen!

Vorgesetzter hält eine Sicherheitsunterweisung

Was ist eine Unterweisung?

Eine betriebliche Unterweisung, auch Sicherheitsunterweisung genannt, vermittelt Mitarbeitern das Wissen und die Fertigkeiten, die sie brauchen, um Personen- und Sachschäden bei ihrer beruflichen Tätigkeit zu vermeiden. Die Unterweisung im Arbeitsschutz beispielsweise umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die Mitarbeiter für die Gefahren ihres Arbeitsplatzes sensibilisieren und ihnen beibringen, diese Gefahren abzuwehren.

Besondere Formen der Unterweisung sind z.B.:

  • Gefahrgutunterweisung: Dabei lernen Fahrer von Gefahrguttransporten u.a., wie sie bei einem Unfall richtig reagieren, um die Gefahren für Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten.
  • Sicherheitsunterweisung in der Elektrotechnik: Sie sensibilisiert Mitarbeiter und in besonderem Maße elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) sowie Elektrofachkräfte (EFK) für sicheres Arbeiten beim Umgang mit Spannung und elektrischem Strom.
  • Brandschutzunterweisung: Sie vermittelt u.a., wie Mitarbeiter sich bei einem Feuer schnell in Sicherheit bringen.

Auch Strahlenschutzthemen oder Gefahrstoffe können Inhalte einer Unterweisung sein.

Die Art und Weise der betrieblichen Unterweisung ist nicht festgelegt – Betriebe können über Übungen, Vorträge, Diskussionen, Filme, Lehrgespräche usw. unterweisen. Wichtig ist, dass sich an jede Arbeitssicherheitsunterweisung eine Verständnisprüfung anschließen muss und es umfassende Dokumentationspflichten gibt.

Ziele der Sicherheitsunterweisung

Obige Definition und Beispiele zeigen bereits: Die Sicherheitsunterweisung ist eine der wichtigsten Maßnahmen, auf die Unternehmen zurückgreifen können, damit ihre Mitarbeiter am Ende eines Arbeitstages gesund in den Feierabend gehen. Die Unterweisung motiviert Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten, fördert verantwortungsbewusstes Handeln und vermeidet so Unfälle oder Schlimmeres.

Mann liegt nach einem Arbeitsunfall mit Schmerzen auf dem Boden. Eine Unterweisung in Arbeitsschutz will solche Unfälle verhindern.
Unterweisungen im Arbeitsschutz sollen solche Unfälle verhindern.

Ähnliche Begriffe rund um die Unterweisung im Arbeitsschutz

Rund um die „Unterweisung“ kreisen weitere Begriffe, die eine gleiche oder ähnliche Bedeutung haben: Sicherheitsunterweisung, Arbeitsschutzbelehrung oder betriebliche Unterweisung beispielsweise sind Synonyme. Etwas weiter entfernt treffen Sie auf Wörter wie

  • Sicherheitskurzgespräch – eine Ergänzung zur Unterweisung,
  • Einweisung – der Teil der Unterweisung, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet,
  • und dann gibt es da noch die Schulung.

Unterschied zwischen Schulung und Unterweisung

Im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Schulung“ und „Unterweisung“ gern als Synonyme benutzt, sie bezeichnen aber nicht dasselbe.

Bei einer Schulung geht es um die Qualifizierung von Personen. „Unterweisung“ ist dagegen definiert als die rechtliche Bezeichnung für eine gesetzlich geforderte Mitarbeiterschulung rund um alle Themen, die in den Arbeitsschutz, in den Gesundheitsschutz und in die Arbeitssicherheit mit hineinspielen. Die Unterweisung bringt bestimmte rechtlich definierte Unterweisungspflichten mit sich, z.B. die Pflicht zur Dokumentation des Unterweisungsthemas oder die Pflicht zur Verständniskontrolle.

Spätestens wenn ein DGUV-Prüfer oder die Gewerbeaufsicht vor der Tür stehen, ist die Unterscheidung zwischen Schulung und Unterweisung relevant.

Beispiel Datenschutz: Schulung oder betriebliche Unterweisung?

Nun werden Sie auch in Bereichen fernab des Arbeitsschutzes immer wieder über Verweise auf Unterweisungen stolpern, die dieses oder jenes Gesetz fordern würde.

Bestes Beispiel: die Datenschutzunterweisung. Die Mitarbeiter eines Unternehmens seien eines der größten Risiken für den Schutz betrieblicher Daten, heißt es oft, deshalb müssten sie gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zur Datensicherheit unterwiesen werden. Tatsächlich spricht das Bundesdatenschutzgesetz aber von „Schulungen“. Der Bereich Datenschutz ist also ein gutes Beispiel für die Vermischung der beiden Begriffe im Arbeitsalltag.

Lassen Sie sich deshalb nicht beirren, wenn Sie in einem Bereich das Wort „Unterweisung“ hören, der so gar nichts mit dem Arbeitsschutz zu tun hat.

Wie läuft eine betriebliche Unterweisung im Arbeitsschutz ab?

Leider gibt es kein Patentrezept für den Ablauf einer erfolgreichen Unterweisung. Der Ablauf einer Sicherheitsunterweisung variiert mit den Unterweisenden selbst, den Teilnehmern und den eingesetzten Unterweisungsmethoden – und damit mit den ganz konkreten Bedürfnissen Ihres Betriebs zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Wer darf unterweisen?

Im Begriff „Unterweisung“ steckt das Wort „Weisung“. Das verdeutlicht bereits: Es geht nie ohne einen weisungsberechtigten Vorgesetzten. Der Vorgesetzte sollte deshalb mindestens bei der Arbeitsschutzunterweisung anwesend sein und den Inhalt für die Teilnehmer verbindlich machen.

Der Unternehmer bei der Unterweisung

Die betriebliche Unterweisung gehört zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur jährlichen Sicherheitsunterweisung seiner Mitarbeiter verpflichtet – niemand sonst im Unternehmen.

Ausnahme: Sind dem Unternehmen Arbeitnehmer von anderen Unternehmen überlassen worden (Leiharbeiter), ist die Fremdfirma in der Pflicht, die nötigen Unterweisungen durchzuführen.

Vorgesetzte

Natürlich kann der Unternehmer diese Unterweisung im Arbeitsschutz an den betrieblichen Vorgesetzten übertragen. Es hat oft handfeste Vorteile, die Sicherheitsunterweisung bis auf die untere Führungsebene herunterzubrechen: Die unmittelbaren Vorgesetzten, z.B. Meister, Schichtleiter, Abteilungsleiter, kennen sowohl die örtlichen Verhältnisse als auch ihre Beschäftigten.

Experten

Manchmal verfügen die in der Pflicht stehenden Vorgesetzten selbst nicht über die Sachkunde, eine qualifizierte Arbeitssicherheitsunterweisung allein durchzuführen.

Bestes Beispiel: Elektrofachkräfte und verantwortliche Elektrofachkräfte sind für das Arbeiten mit Strom hochqualifiziert – wer im Betrieb verfügt aber über das nötige Wissen, um sie zu unterweisen? Die meisten Unternehmen schicken ihre Elektrofachkräfte deshalb auf externe Seminare oder holen sich Fachleute ins Haus.

Denn selbstverständlich können Sie sich bei der betrieblichen Unterweisung der Hilfe von Experten bedienen. Generell können Vertreter von Herstellern, von Prüfinstitutionen oder die Aufsichtspersonen der staatlichen Behörden oder Unfallversicherungsträger fachliche Inhalte zur Arbeitsschutzunterweisung beisteuern.

Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes stehen in einer Halle und diskutieren im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung.

Fachkräfte, Betriebsärzte und betriebliche Beauftragte

Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte können aufgrund ihrer Fachkenntnisse ihren Beitrag zu Unterweisungen im Arbeitsschutz leisten. Schließlich heißt es im Arbeitssicherheitsgesetz, dass sie die Beschäftigten „über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren“ haben.

Es heißt wohlgemerkt „belehren“ und nicht „unterweisen“. Der Versuch mancher Vorgesetzten, die Unterweisungspflicht auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt abzuschieben, ist nicht zulässig. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Brandschutzbeauftragte oder Gefahrstoffbeauftragte. Sie alle sind nicht weisungsbefugt und stehen den Verantwortlichen lediglich unterstützend zur Seite.

Auch eine betriebliche Unterweisung der Mitarbeiter zur Elektrosicherheit muss nicht unbedingt durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Ob die Fachkompetenz eines Vorgesetzten genügt, muss jeder Betrieb für sich selbst entscheiden und festlegen, etwa im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen.

Teilnehmer der Sicherheitsunterweisung: Wer muss unterwiesen werden?

Wer unterwiesen werden muss, ist schnell gesagt: alle Mitarbeiter! Die Vorschriften lassen hier keine Ausnahmen zu.

Je nach Ausbildung und Erfahrung der zu Unterweisenden können der Umfang und die Intensität der Arbeitssicherheitsunterweisung unterschiedlich ausfallen. Es ist also erforderlich, sich gründlich über die einzelnen Teilnehmer einer Unterweisung zu informieren:

  • Was haben sie gelernt?
  • Welche Tätigkeiten haben sie ausgeübt?
  • Wie lange sind sie schon an ihrem jetzigen Arbeitsplatz?

Sicherheitsunterweisung für neue Mitarbeiter

Gerade die letztgenannte Frage ist wichtig. Die Unfallstatistiken zeigen, dass in den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit das Unfallrisiko um ein Mehrfaches höher sein kann als das von schon länger Beschäftigten. Neulinge kennen die arbeitsplatzspezifischen Besonderheiten nicht. Sie müssen besonders intensiv auf ihre Tätigkeit vorbereitet und unterwiesen werden. Deshalb ist die Erstunterweisung für neue Mitarbeiter besonders wichtig.

Unterweisung im Arbeitsschutz besonders wichtig für Schüler und Azubis

Ein Auge müssen Sie außerdem auf junge Menschen haben. Denn je jünger, desto risikofreudiger – außerdem laufen Jugend und kurze Betriebszugehörigkeit oft Hand in Hand. Wenn Sie also Schülerpraktikanten beschäftigen, nehmen Sie sich viel Zeit für deren Unterweisung. Gleiches gilt auch bei der Unterweisung von Azubis.

Zwei Praktikanten werden bei ihrem Schülerpraktikum im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung in die Gefahren einer Autowerkstatt eingeführt.
Besonderes Augenmerk sollten Verantwortliche auf die Sicherheitsunterweisungen von Praktikanten und Betriebsneulingen allgemein haben.

Elektrotechnisches Personal braucht besondere Sicherheitsunterweisung

Beachten Sie drittens gesondert das elektrotechnische Personal bei Ihren Unterweisungen, also

  • Elektrofachkräfte (EFK),
  • Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) oder
  • elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP).

Elektrofachkräfte stellen den größten Anteil an den Unfallopfern bei Stromunfällen! An die Sicherheitsunterweisungen für Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen werden höhere Anforderungen gestellt als an die Unterweisungen für alle Mitarbeiter.

Hinweis: Sicherheitsunterweisung als Weiterbildung für Elektrofachkräfte?

Die jährliche Arbeitsschutzunterweisung, der sich Elektrofachkräfte unterziehen müssen, reicht als Weiterbildung allein nur aus, wenn dabei gleichzeitig Veränderungen im Regelwerk und neue Entwicklungen in relevanten Bereichen der Elektrotechnik vermittelt werden. Außerdem gehören technische Änderungen und Ergänzungen im Einsatzbereich dazu.

Welche Unterweisungsmethoden gibt es?

Der Erfolg einer Unterweisung steht oder fällt mit den Unterweisungsmethoden, über die Sie die Inhalte vermitteln.

Die folgenden Methoden sind bei der Unterweisung üblich:

  • Lehrvortrag
  • Lehrgespräch
  • Diskussion
  • Moderation
  • Demonstration/Übung

Mehr zu den jeweiligen Vor- und Nachteilen lesen Sie in unserem Beitrag zu den Unterweisungsmethoden.

Für welche Methode Sie sich entscheiden, hängt von Ihrem Unterweisungsziel, Ihrer Person und den Teilnehmern ab. Wissen Sie z.B., dass viele Unterweisungsteilnehmer gern Unfrieden verbreiten, während Sie bei anderen für irgendeine Art von Reaktion tief bohren müssen, tun Sie sich mit einer Diskussion keinen Gefallen. Und ein souverän gehaltener Lehrvortrag kann mehr bewirken als so manche schludrig vorbereitete Übung.

Tipp

In der Praxis bietet es sich an, dass Sie unterschiedliche Unterweisungsmethoden miteinander kombinieren.

Beispiele für den Ablauf einer Sicherheitsunterweisung

Wie sich eine Sicherheitsunterweisung in der Praxis gestaltet, ist ganz unterschiedlich. Hier einige Beispiele für den Ablauf:

  • Bei einer Unterweisung zu Erster Hilfe kann der Verantwortliche seine Mitarbeiter um sich versammeln und kurz das richtige Verhalten nach einem Arbeitsunfall schildern. Anschließend üben die Mitarbeiter das Gehörte in einem Rollenspiel.
  • Bei der Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle mag sich stattdessen eher ein interaktives Lehrgespräch anbieten, bei dem Mitarbeiter über die Sicherheitsrisiken sprechen, über die sie im vergangenen Monat buchstäblich gestolpert sind, um dann Ideen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit austauschen.
  • Das Anlegen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist oft Teil einer Unterweisung. Den Aufbewahrungsort können sich viele Mitarbeiter merken, weil sie täglich an ihm vorbeilaufen. Wer PSA nur selten nutzt, für den kann das Anlegen der PSA immer wieder aufs Neue eine Herausforderung sein. Wenn die Mitarbeiter die PSA aber regelmäßig in die Hand nehmen und anziehen, prägt sich die Funktionsweise besser ein. Etwas selbst zu erarbeiten, selbst auszuführen oder zu üben ist wesentlich wirkungsvoller als das bloße Zuhören oder Betrachten von Vortragsfolien.
Die Unterweisung im Arbeitsschutz kann auch Erste Hilfe als Thema haben.
Praktische Übungen verankern das Gelernte stärker im Gedächtnis als bloßes Zuhören. Das ist insbesondere wichtig, wenn es um bestimmte Verhaltensweisen geht, die sofort sitzen und immer wieder gleich ablaufen müssen – etwa bei der Ersten Hilfe.

Worauf Sie beim Ablauf der Unterweisung immer achten müssen

Allgemeingültige Aussagen zum Ablauf einer Unterweisung zu treffen ist schwer, einige Gesetzmäßigkeiten lassen sich dennoch festhalten:

  • Lernziele benennen: Nennen Sie am Anfang immer das Lernziel und geben Sie einen kurzen Überblick über die Themen, die Sie ansprechen werden.
  • PowerPoint einsetzen: Die Unterweisung per PowerPoint-Präsentation ist gerade bei Vorträgen und Lehrgesprächen weit verbreitet und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Arbeitsschutzfilme oder vertonte Folien einzubinden – auch das ist eine große Chance auf Abwechslung beim Lernen.
  • Verschiedene Medien nutzen: Generell sollten Sie bei der betrieblichen Unterweisung die Inhalte über den Einsatz von Medien wie Folien, Bilder, Tafeln, Plakate, Filme etc. anschaulich und abwechslungsreich vermitteln.
  • Interaktivität gewährleisten: Die Unterweisungsteilnehmer müssen ihre eigenen Fragen und „wunden“ Punkte einbringen können, z.B. in einer abschließenden Fragerunde.

Multimedia-Unterweisung und elektronische Sicherheitsunterweisung

Multimedia-Unterweisungen sind ein gutes Mittel, um Sicherheitsunterweisungen zu unterstützen. E-Learning bietet zudem zahlreiche Möglichkeiten zum autodidaktischen Lernen, kann aber auch an eine klassische Lehrsituation angelehnt sein (z.B. durch Videounterweisungen).

Mann führt eigenverantwortlich die Sicherheitsunterweisung mittels E-Learning durch anhand eines Lernvideos der Unterweisungslösung SafetyClips by WEKA
Ein Mitarbeiter führt eigenverantwortlich seine Sicherheitsunterweisungen mittels E-Learning durch.

Nur darf sich der Mitarbeiter hier nicht mit den Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, auf die im Programm eingegangen wird, allein gelassen fühlen. Er muss z.B. die Möglichkeit haben, seinem Vorgesetzten Fragen zu stellen, wenn er etwas nicht verstanden hat. Daher sollte jeder elektronischen Arbeitsschutzunterweisung ein persönliches Gespräch folgen.

Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ führt zur elektronischen Sicherheitsunterweisung aus:

„[…] als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass

  • diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,
  • eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.“

Wie sollten Sie die Unterweisung im Arbeitsschutz vorbereiten?

Sie ahnen es schon: Auch auf die Frage nach der richtigen Unterweisungsvorbereitung gibt es nicht die eine Antwort – je nach Lernziel, Methode und Ablauf sieht auch Ihre Vorbereitung immer anders aus. Wichtig für die Vorbereitung auf die Arbeitsschutzunterweisung ist, dass Sie sich in einem handfesten Konzept über folgende Punkte Gedanken gemacht haben:

  • Thema
  • Lernziel
  • Inhalte
  • Methoden
  • Medien
  • Teilnehmer
  • Dauer
  • Zeitpunkt
  • Ort

Dieses Konzept erfordert, dass jede betriebliche Unterweisung gründlich vorbereitet wird. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag zur Unterweisungsvorbereitung.

Wie profitieren Unternehmen durch die betriebliche Unterweisung?

Wenn Mitarbeiter die Inhalte der Sicherheitsunterweisungen beherzigen, kann das für Unternehmen aus den folgenden Gründen nur positiv sein:

  • Die Arbeitssicherheit erhöht sich.
  • Arbeitsunterbrechungen werden weniger.
  • Weniger Mitarbeiter fallen infolge Krankheit oder Verletzung aus.
  • Die Arbeitsbelastung für einzelne Mitarbeiter reduziert sich.
  • Die Mitarbeiter sind produktiver und zufriedener.
  • Das Unternehmen hat auch wirtschaftliche Vorteile, da ungeplante Kapazitätsengpässe seltener vorkommen.
  • Nicht nur, dass Mitarbeiter seltener ausfallen – sie gehen auch sorgsamer mit Maschinen und Anlagen um und der Betriebsablauf wird nicht gestört.

Was regelt das Gesetz bei Sicherheitsunterweisungen?

In zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften wird die Durchführung von Unterweisungen im Arbeitsschutz verbindlich gefordert.

Gesetzliche Grundlage für die Unterweisung im Arbeitsschutz

Folgende Vorschriften liegen der Arbeitsschutzunterweisung zugrunde:

  • Arbeitsschutzgesetz (§§ 12 und 15)
  • Betriebsverfassungsgesetz (§ 81)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29)
  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 12)
  • Gefahrstoffverordnung (§ 14)

Die generelle Verpflichtung zur Unterweisung für den Arbeitgeber in § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz lautet:

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“

Sicherheitsunterweisung gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV-Unterweisung)

Nicht nur der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur Unterweisung im Arbeitsschutz, sondern auch die Berufsgenossenschaften mittels der jeweiligen Unfallverhütungsvorschrift (UVV-Unterweisung).

In der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) wird in § 4 Abs. 1 zunächst auf das Arbeitsschutzgesetz verwiesen und die wesentlichen Pflichten zur Unterweisung werden genannt:

„Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, […] zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“

In den meisten der bestehenden Unfallverhütungsvorschriften finden sich Vorgaben zur Mitarbeiterunterweisung, die fach- und branchenspezifisch konkretisiert sind. Ausnahmen sind nur im Einzelfall und nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Unfallversicherungsträger in Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt zulässig.

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Verpflichtung zur Sicherheitsunterweisung, auch Arbeitsschutzunterweisung genannt, basiert auf folgenden Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz (§§ 12 und 15)
  • Betriebsverfassungsgesetz (§ 81)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29)
  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 12)
  • Gefahrstoffverordnung (§ 14)

Die generelle Verpflichtung zur Unterweisung für den Arbeitgeber in § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz lautet:

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Bei der Frage nach der Häufigkeit, mit der Sie im Arbeitsschutz Unterweisungen durchführen müssen, sollten Sie unterscheiden zwischen konkreten Anlässen für die Sicherheitsunterweisung und regelmäßigen Unterweisungsterminen, die ohnehin einen festen Platz in Ihrem Jahresplan haben sollten.

Anlass für die Unterweisung im Arbeitsschutz

Sie müssen alle Mitarbeiter unterweisen:

  • bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn
  • bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz
  • vor jeder neuen Tätigkeit
  • anlassbezogen, z.B. nach einem Unfall
  • beim Erkennen einer unsicheren Situation

Auch Veränderungen beim Arbeitsschutz selbst können Anlass für die betriebliche Unterweisung sein:

  • neue Erkenntnisse nach der Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung
  • neue oder geänderte Vorschriften und Regeln
  • Ergebnisse aus Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen

Regelmäßige Abstände bei der Unterweisung im Arbeitsschutz wichtig

Sind die Beschäftigten unterwiesen worden und haben die neue oder geänderte Tätigkeit aufgenommen, sollen die Arbeitssicherheitsunterweisungen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, mindestens jährlich.

Wie oft sind solche Wiederholungen aber tatsächlich nötig?

Der Mensch vergisst schnell, besonders solche Dinge, mit denen er nicht täglich zu tun hat. Das Verhalten bei Unfällen und in anderen Notsituationen gehört dazu. Es mag also sein, dass diese Themen in kürzeren Abständen angesprochen werden müssen.

Bei Unterweisungsinhalten, die das Verhalten bei der täglichen Arbeit betreffen, haben Sie es leichter bei der Festlegung geeigneter Unterweisungsabstände: Die Tätigkeit der Beschäftigten lässt sich beobachten. Ist alles in Ordnung, genügt die jährliche Wiederholung; schleichen sich sicherheitswidrige Verhaltensweisen ein, müssen Sie die Unterweisung öfter wiederholen.

Qualifikation der Mitarbeiter

Eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Abstände von Sicherheitsunterweisungen spielt die Qualifikation der Beschäftigten:

  • Haben Sie es mit gut ausgebildeten Fachkräften zu tun oder mit rasch angelernten Hilfskräften?
  • Wie ist die charakterliche Zuverlässigkeit der Beschäftigten einzuschätzen?

Die Beantwortung solcher Fragen gehört zu den Führungsaufgaben der Vorgesetzten, die Sicherheitsfachkraft kann hier höchstens aufgrund persönlicher Erfahrungen beraten.

Wie müssen Sie die Unterweisung im Arbeitsschutz dokumentieren?

Jede Sicherheitsunterweisung müssen Sie dokumentieren. Diese Dokumentation muss mindestens enthalten:

  • Name und Stellung des Unterweisenden
  • Name und Unterschrift der Unterwiesenen
  • Thema der Unterweisung
  • Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende) der Arbeitsschutzunterweisung

Sie müssen die Dokumentation der Unterweisungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Bei Unfällen oder Berufskrankheiten verbessert der Nachweis durchgeführter Arbeitsschutzunterweisungen die Rechtssicherheit. Er ist damit ein wichtiger Bestandteil Ihrer Arbeitsschutzdokumentation.

Teilnehmerliste für eine betriebliche Unterweisung.
Beispiel für eine Teilnehmerliste, die gleichzeitig zentrale Punkte für die Unterweisungsdokumentation abfragt. Sie finden diese Teilnehmerliste z.B. als bearbeitbare Vorlage in verschiedenen WEKA-Unterweisungsprodukten.

Themen der Sicherheitsunterweisung: Was muss unterwiesen werden?

Grundsätzlich wichtige Themen bei der Unterweisung im Arbeitsschutz sind immer:

  • die Gefahren, denen die Beschäftigten bei ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgesetzt sind
  • die Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren

Daraus ergibt sich, dass sich alle Inhalte der betrieblichen Unterweisung aus der Gefährdungsbeurteilung speisen. Die Gefährdungsbeurteilung listet alle Gefahren und Schutzmaßnahmen für die konkrete Arbeits- und Tätigkeitssituation der Beschäftigten auf.

Sie wird zusammengefasst in der Betriebsanweisung, die Beschäftigte kurz und in schriftlicher Form über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an ihrem Arbeitsplatz informiert. Ein guter Weg ist es daher, die Betriebsanweisung zur Grundlage einer Sicherheitsunterweisung zu machen.

Sicherheitsmaßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen

Zunächst sind die Sicherheitsmaßnahmen zu unterweisen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beschäftigten stehen, z.B.:

Allgemeine Themen in der Unterweisung Arbeitsschutz

Auch allgemeine Themen können bei Bedarf Inhalt einer Sicherheitsunterweisung sein – vor allem, wenn hier Defizite erkannt werden. Dazu zählen z.B.:

  • Verhalten bei Unfällen oder Bränden und bei der Selbstrettung im Gefahrenfall
  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Hygiene- und Infektionsschutz, z.B. im Rahmen einer Unterweisung zu Corona
  • Arbeitsschutz im Homeoffice
  • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
  • Verkehrssicherheit

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung?

Versäumt es die Führungskraft, ihre Mitarbeiter zu unterweisen, verstößt sie gegen ihre Fürsorgepflicht. Neben eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen kann das auch zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen. Kostenträger dürfen im Krankheitsfall verlangen, dass sich die Führungskraft an den Kosten beteiligt und – wurde ein Arbeitnehmer verletzt – können er Schadensersatzforderungen geltend machen.

Rechtssicherheit haben Führungskräfte hier übrigens nur, wenn sie ihre Arbeitsschutzunterweisung entsprechend dokumentieren.

Vorlagen und Muster für die betriebliche Unterweisung im Arbeitsschutz

Vorlagen für die Sicherheitsunterweisung können hilfreiche Anreize liefern. Sie zeigen auf, welcher Struktur eine betriebliche Unterweisung im Arbeitsschutz, in der Elektrosicherheit, im Brandschutz etc. folgen kann und welche Schutzmaßnahmen und Gefährdungen möglich sind.

Außerdem geben sie eine Layout-Orientierung an die Hand: Bilder statt Textwüste, knackige Stichpunkte statt ausformulierter Vorlesesätze.

Unterweisungsvorlagen können also eine wertvolle Hilfe sein. Sie lassen sich oft mit erheblich weniger Zeitaufwand an die individuellen Bedürfnisse Ihres Betriebs anpassen, als wenn Sie eine betriebliche Unterweisung von Grund auf neu aufsetzen.

WEKA bietet Ihnen einige kostenlose Vorlagen für Unterweisungen im Arbeitsschutz als Muster an:

Software hilft bei der Unterweisung im Arbeitsschutz

Die Software bietet viele eine fertige Unterweisung auf PowerPoint-Basis zu (wahrscheinlich) jedem sicherheitsrelevanten Thema an.

Zahlreiche Vorlagen für die Sicherheitsunterweisung finden Sie auch in der WEKA-Unterweisungssoftware Unterweisen plus – je nach Wunsch zu den Schwerpunkten Arbeitsschutz, Brandschutz oder Gefahrstoffe. Die fertigen PowerPoint-Präsentationen sind modular aufgebaut und blitzschnell an Ihre individuellen Gegebenheiten anpassbar. Die dahinterliegenden Funktionen erleichtern Ihnen außerdem die Verwaltung und Organisation Ihrer Unterweisungen, z.B. über automatische Teilnahmeerinnerungen oder das Dokumentationsarchiv.

Speziell zur Unterweisung in der Elektrotechnik bietet WEKA außerdem E-Learning-Kurse für Elektrofachkräfte an, mit denen diese sich selbst schulen können. Im Lauf des Kurses werden die Teilnehmenden aufgefordert, ihr Wissen in Übungsaufgaben zu testen, auch eine Verständniskontrolle ist bereits integriert. Nach Bestehen der Verständniskontrolle können Sie eine personalisierte Teilnahmebestätigung als Nachweis und Dokumentation ausdrucken.

Fazit: Sicherheitsunterweisung als wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes

Die Unterweisung im Arbeitsschutz ist eine Unternehmerpflicht und gesetzlich vorgeschrieben – ansonsten drohen Sanktionen vom Bußgeld bis hin zur Gefängnisstrafe. Aber auch fernab der gesetzlichen Pflichten sind Sicherheitsunterweisungen sinnvoll.

Arbeitsschutzunterweisungen schaffen Vertrauen bei den Mitarbeitern und sichern den Unternehmenserfolg. Ausfälle von Mitarbeitern durch Arbeitsunfälle kosten den Unternehmer Geld und können die Lieferfähigkeit eines Unternehmens einschränken.

Bei der betrieblichen Unterweisung sollten Sie Mitarbeiter immer aktiv miteinbeziehen, wobei eine multimediale Unterstützung zeitgemäß ist. Das bedeutet auch, dass Sie die Sicherheitsunterweisung sorgfältig vorbereiten müssen. Hier hilft Ihnen z.B. unsere Checkliste „Unterweisung richtig vorbereiten“ weiter. Informieren Sie sich auch über die verschiedenen Unterweisungsmethoden.

Autor*innen: Peter Beck, Dr. Kurt Kropp, WEKA Redaktion