Kommt nicht zur Arbeit, versäumt Fristen, leistet nicht genug – Wege zum Vertragsbruch gibt es viele. Aber wer nicht vertragsgemäß arbeiten will, dem ist schwer beizukommen. Zwang und Gericht nützen da kaum etwas, Vielleicht aber hilft Ihnen folgendes: vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe. mehr
Am siebten Tag vollendete Gott sein Werk – und ruhte. Dass er trotzdem Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hätte, ist nicht sicher. Sicher ist aber: Wenn Ihr Mitarbeiter am Sonntag ruht, zahlen Sie als Arbeitgeber besser seine Beiträge weiter – sonst kann es für Sie teuer werden. mehr
Kein Urlaub – und Ihr Mitarbeiter will Ihnen drohen? Das brauchen Sie als Arbeitgeber sich nicht gefallen zu lassen. Sie sind der Herr im Ring. Ausnahme: er zeigt bereits Krankheitssymptome. mehr
„Herr Doktor, ich bin so vergesslich.“ „Seit wann haben Sie das?“ „Was?“ – Nicht unbedingt ein Zeichen von Demenz. Es soll sogar Arbeitnehmer geben, die ihren Urlaub vergessen. Als Arbeitgeber warnen Sie ihn, bevor der Urlaub verfällt. Oberste Gerichte entschieden nun, was da zu tun ist. mehr
Urlaubszeit – Engpasszeit, auch beim Personal. Andererseits: gerade dann suchen Schüler und Studenten verstärkt nach Jobs. Was viele vergessen: auch hier gelten strenge Regeln für die Beschäftigung. Sie als Personaler kennen sich in dieser Materie natürlich bestens aus. mehr
Ausufernde Bürokratie – viele Arbeitgeber befürchten sie durch die Schreibarbeit für Minijobber. Muss das sein? Und wenn schon, muss das denn immer sein? Nein, das Gesetz sieht durchaus Ausnahmen vor. Sie als Arbeitgeber müssen sie nur kennen. Hier ein kleiner Einführungskurs. mehr
Viel Arbeit braucht viele Leute, wenig wenige. Das ideale Mittelmaß zu finden, ist für Sie als Arbeitgeber nicht immer leicht. Da hilft es, wenn sie Ihren Mitarbeiter kurz anrufen können, wenn seine Hilfe gefragt ist. Das aber geht nur in engen Grenzen. In welchen seit diesem Jahr, lesen Sie hier. mehr
Der Bugatti für die Firma – muss das sein? Ja, sagen Sie als GmbH, unbedingt. Sie müssten damit zu Geschäftsterminen fahren. Doch das Finanzamt glaubt Ihnen nicht. Sie nützten den Wagen auch privat, deswegen vGA. Das aber muss Ihnen das Finanzamt erst beweisen. mehr
Das Geheimnis um das Geheimnis – bislang war das Herrschaftswissen um das Geschäftsgeheimnis auf Rechtsprechung und einige Vorschriften verteilt. Das soll jetzt anders werden. Ein neues Gesetz soll es Ihnen als Arbeitgeber zugänglich machen. Besser, sie machen sich damit vertraut. mehr
Jahrelang ist nichts passiert – und dann das: die Polizei erwischt Ihren Außendienstmitarbeiter mit Alkohol am Steuer. Führerschein weg, Job auch? Entscheidend ist: War er dienstlich unterwegs. Und: wie lange ist der Lappen weg? Prüfen Sie als Arbeitgeber genau, bevor Sie kündigen. mehr