Gnothi seauton, altgriechisch für „Erkenne dich selbst!“ So steht es am Apollotempel in Delphi, keine Weissagung der Pythia, sondern eine seither bestätigte Erkenntnis. Die moderne Motivationsanalyse nach Reiss knüpft an sie an – und verhilft Ihnen zu beruflichem Erfolg als Chef. mehr
Aus den Augen, aus dem Sinn. Mag sein. Aber aus der Gesellschafterliste und damit aus der rechtlichen Bedeutung – entgegen Gerichtsbeschluss ginge das zu weit. Es verstieße gegen Treu und Glauben. Darauf dürfen sich Gesellschafter auch weiterhin verlassen, entschied der BGH. mehr
Freier Mitarbeiter heißt freier Mitarbeiter – und nicht fester Arbeitnehmer. Wenn Sie als Arbeitgeber einen freien Mitarbeiter fest beschäftigen, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter einige Regeln beachten. mehr
„Wir müssten dann dies und jenes noch erledigen.“ Ähnlich umwunden klingen Anweisungen mancher Chefs an Mitarbeiter. Das ist heuchlerisch und zeigt überdies Führungsschwäche. Als Chef Ihrem Mitarbeiter eine Weisung erteilen – das will gelernt sein. Hier ein paar Tipps für Sie. mehr
Interessen jedes Arbeitnehmers – wie vereinen mit unternehmerischer Notwendigkeit? Die Lösung: Brückenteilzeit. Sie bietet Beschäftigten neue Möglichkeiten, Arbeit und Privatleben besser zu organisieren. Sie als Arbeitgeber können ihr zustimmen – müssen es aber nicht immer. mehr
Mini, Midi, Maxi – man kommt sich vor wie beim Modeschöpfer. Doch es geht nicht um Rocklängen, es geht um Joblängen. Wer sozialversichert bleiben möchte, aber nur etwas, der entscheidet sich für einen Midijob. Hierfür gibt es seit dem Sommer neue Beitragssätze. mehr
"Haben Sie Ihren gesamten Urlaub schon genommen, oder zumindest beantragt?" So ähnlich sollten Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter bei Zeiten daran erinnern. Sonst kann es noch Jahre später teuer für Sie werden. Ohne Ihren Hinweis verfällt der Urlaub nämlich am Jahresende nicht – so jetzt das LAG Köln. mehr
Kommt nicht zur Arbeit, versäumt Fristen, leistet nicht genug – Wege zum Vertragsbruch gibt es viele. Aber wer nicht vertragsgemäß arbeiten will, dem ist schwer beizukommen. Zwang und Gericht nützen da kaum etwas, Vielleicht aber hilft Ihnen folgendes: vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe. mehr
Am siebten Tag vollendete Gott sein Werk – und ruhte. Dass er trotzdem Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hätte, ist nicht sicher. Sicher ist aber: Wenn Ihr Mitarbeiter am Sonntag ruht, zahlen Sie als Arbeitgeber besser seine Beiträge weiter – sonst kann es für Sie teuer werden. mehr
Kein Urlaub – und Ihr Mitarbeiter will Ihnen drohen? Das brauchen Sie als Arbeitgeber sich nicht gefallen zu lassen. Sie sind der Herr im Ring. Ausnahme: er zeigt bereits Krankheitssymptome. mehr