Kündigung, Verjährung oder Probezeit – gerade Sie als Personaler kommen nicht an Fristen vorbei. Ihr Mitarbeiter will in Teilzeit? Dann müssen Sie ihm irgendwann antworten, ja oder nein – nach einer bestimmten Frist. Welche Fristen Sie beachten müssen, erfahren Sie hier. mehr
Das Jahr 2020: damit endet dieses Jahrzehnt, 2021 beginnt das nächste. Viele sehen das nicht so: für sie beginnt es bereits mit diesem Jahr. Was lernen wir daraus: die Bestimmung von Zeitabschnitten, wie z.B. Fristen, ist eine vertrackte Sache. Hier erfahren Sie, wie man sie richtig berechnet. mehr
Azubis und andere Mitarbeiter: Vor der Sozialversicherung sind alle gleich. Ihr Auszubildender und Sie als sein Arbeitgeber tragen seine Beiträge zur Sozialversicherung. Doch gelten hier einige Besonderheiten. Als Arbeitgeber wenden Sie diesen ihr besonderes Augenmerk zu. mehr
Knapp, präzise und klar! So sollten Ihre Anweisungen als Unternehmer sein. Und das gilt auch für die Inventur. Hinzukommen noch einige Grundvoraussetzungen wie vollständig, richtig oder nachprüfbar. Wenn Sie dies beachten, kann mit Ihrer Inventur kaum noch etwas schiefgehen. mehr
Sie sind eines Mitarbeiters überdrüssig. Fristlos kündigen geht nicht, dann aber wenigstens sofort freistellen. Doch da ist noch der Firmenwagen. Den soll er Ihnen zurückgeben. Aber das ist nicht so einfach. Als Arbeitgeber sollten Sie hier einige Dinge berücksichtigen. mehr
Streiten sich zwei – muss sich ein Dritter nicht freuen, wenn die beiden vorher eine Regelung vereinbart haben. Das jedenfalls bietet sich etwa bei Arbeitsverträgen an. Für darin enthaltende Ansprüche einigt man sich vorher auf Ausschlussfristen. Versäumt man die, verfällt der Anspruch. mehr
Digitalisierung an allen Ecken und Enden. Kaum ein Bereich in Unternehmen, der nicht von der Digitalisierung erfasst wird. Eine nachhaltige Veränderung, an der das Personalmanagement einen Anteil hat. Dabei sollte die emotionale Komponente nicht zu kurz kommen. mehr
Früher war alles besser. Auch bei der Elternzeit. Mitarbeiter nahmen sie, bis der Sprössling in den Kindergarten kam – und alle waren happy. Das war einmal. Heute können Eltern sie besser gestalten, Sie als Arbeitgeber müssen es ausbaden. Hier, wie Sie damit umgehen, ohne unterzugehen. mehr
Die liebe Verwandtschaft. Man kann ihr auf so vielfache Weise etwas Gutes zukommen lassen – aber nein: über die Steuer muss es sein. Dabei kann man fast die Uhr danach stellen, wann der Finanzamtsprüfer eine vGA wittert. Zu Recht? Das FG Münster listet auf, wann er sich damit irrt. mehr
Wenn man nicht alles selbst macht … dann kann man sich als Chef manchmal in Grund und Boden ärgern. Sollten Sie aber nicht, raten Experten. Sowas macht krank. Schlechter Schlaf, Magengeschwüre, Krebs. Nehmen Sie es mit Humor! Entärgerung ist hier die beste Medizin. mehr