Nach EG-Maschinenrichtlinie muss eine technische Dokumentation u.a. folgende Elemente enthalten:
- Gesamtplan der Maschine und Steuerkreispläne
- detaillierte und vollständige Pläne, evtl. mit Berechnungen, Versuchsergebnissen usw., für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
- Liste der grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie, der Normen und der anderen technischen Spezifikationen, die bei der Konstruktion der Maschine berücksichtigt wurden
- Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine ausgehenden Gefahren gewählt wurden
- auf Wunsch jeglichen technischen Bericht oder jegliches von einem zuständigen Laboratorium ausgestellte Zertifikat
- wenn die Konformität mit einer harmonisierten Norm erklärt wird, die dies vorschreibt, jeglichen technischen Bericht über die Ergebnisse der Prüfungen, die der Technik-Redakteur selbst durchführen oder durch eine zuständige Stelle oder ein zuständiges Laboratorium ausführen lassen kann
- ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine
Die technische Dokumentation lässt sich in die interne technische Dokumentation und die externe technische Dokumentation aufteilen. Beide decken den gesamten Produktlebenszyklus ab, wie von der VDI-Richtlinie VDI 4500 definiert.
Wer Benutzerinformationen verfasst, freigibt oder verteilt, muss die rechtlichen Anforderungen kennen und bei seiner Arbeit sorgfältig beachten. Damit kann er das Risiko vermeiden, Haftung des Unternehmens und bei Körperverletzungen strafrechtliche Folgen für den Verfasser auszulösen.
Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Ein Nichtbeachten der rechtlichen Vorgaben ist ein Rechtsverstoß und kann zu Haftung und Schadenersatzforderungen in unbegrenzter Höhe führen.