Ihr Kassensystem: System, Typ, Hersteller? Hätten Sie’s gewusst? Nein? Das sollten Sie aber. Genauso wie welche anderen Geräte mit ihm zusammenarbeiten und welche Personen sie bedienen. So etwas möchte das Finanzamt wissen. Ihre Verfahrensdoku sollten Sie also topfit halten. mehr
Ein Brötchen beim Bäcker – wer macht sich noch Gedanken über den Bon dafür? Seit Jahresbeginn ist er Pflicht, selbst wenn man ihn im Papierkorb entsorgt. Der Gesetzgeber will es so. Wie so manches andere, was Sie über Anforderungen des Finanzamtes an Registrierkassen wissen sollten. mehr
Trimm Dich – unter dieser Parole wollte der Deutsche Sportbund die Deutschen Anfang der 1970er Jahre auf Trab bringen. In Trab bringen und halten wollen auch Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiter. Sport erhöht deren Leistungskraft. Das geht auch lohnsteuerfrei. Wie, lesen Sie hier. mehr
Job erledigt – und dann eine warme Dusche zum Schluss: Auszahlung von Überstunden. Da läppert sich so einiges über die Jahre zusammen. Wenn da nicht der Fiskus wäre! Doch diesmal haben Sie sich zu früh geärgert. Denn jetzt ist klar: diese Steuerlast können Sie erleichtern. mehr
Morgens rein in die Stadt – im Stau. Abends wieder raus aus der Stadt – im Stau. Vergnügungssteuer zahlen Berufspendler bei der Fahrt mit dem PKW bestimmt nicht. Wenigstens sollen Sie als ihr Arbeitgeber weniger Steuer zahlen, wenn Sie ihre Mitarbeiter zu einem Job-Ticket verhelfen. mehr
Mitgehangen – mitgefangen. Da macht das Finanzamt keine Ausnahme. Es nimmt bei Verstößen grundsätzlich alle Geschäftsführer einer GmbH gemeinsam in Haftung. Grundsätzlich heißt: es gibt Ausnahmen. Aber nur mit genügender Begründung. Was das heißt, hat ein Gericht jetzt geklärt. mehr
Geliefert wie bestellt – das gilt für Waren wie auch für das Gesetz, das seit Jahresbeginn die umsatzsteuerliche Einordnung von Lieferungen regelt, wie z.B. an oder durch Zwischenhändler – nur eine einer Vielzahl von „Quick Fixes“-Neuerungen der großen EU-Mehrwertsteuer-Reform. mehr
Reisen tut not. Das wissen Sie als Unternehmer besonders seit der Virus-Pandemie. Auch während und für die Zeit danach ist die Kenntnis der steuerrechtlichen Vorschriften der Reisekostenabrechnung von Bedeutung. Der Bundesfinanzhof hat dazu fünf wichtige Urteile gefällt. mehr
Sie sind eines Mitarbeiters überdrüssig. Fristlos kündigen geht nicht, dann aber wenigstens sofort freistellen. Doch da ist noch der Firmenwagen. Den soll er Ihnen zurückgeben. Aber das ist nicht so einfach. Als Arbeitgeber sollten Sie hier einige Dinge berücksichtigen. mehr
Gewinn erzielen will jeder. Und das Finanzamt will etwas davon abhaben. Fällt der Gewinn geringer aus, etwa weil Sie als Gesellschafter den Gewinn unter sich verteilen, bekommt es weniger. Das zieht aber nicht, wenn Sie den Gewinn nur zu diesem Zweck unter sich verteilt haben. mehr