Bundesfinanzhof stellt Spielregeln klar.
Vergnügungssteuerpflichtig waren Steuerbescheide nie, unrichtige erst recht nicht – für den Steuerpflichtigen jedenfalls. Einmal bestandskräftig, können sie nur bei offenbaren Fehlern geändert werden. Und das gilt auch für das Finanzamt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschied. mehr
Eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aus steuerrechtlichen Gründen ist statthaft (VG Koblenz, Urteil vom 11.12.2015, Az. 5 K 703/15.KO). mehr
Bundesfinanzministeriums präzisiert Ausweispflicht von Unternehmern.
Kann schon mal vorkommen: Man stellt eine Rechnung aus – und schon ist es passiert: der auszuweisende Umsatzsteuerbetrag ist höher als man für die berechnete Leistung dem Finanzamt schulden würde. Bislang ließ sich der Fehler mit einer neuen Rechnung bereinigen. Das ... mehr
Das wird teuer: Friedrichshafen muss Steuern aus Einnahmen, die man mit städtischen Parkflächen erzielte, an den Fiskus nachzahlen. Es geht um rund 1,1 Millionen Euro. Eine Betriebsprüfung hatte ans Licht gebracht, dass die Stadt für diese Abstellanlagen steuerpflichtig ist. mehr
Über 600 Millionen Euro schulden die Einwohner des Ruhrgebiets ihren Stadtverwaltungen. Die Summe kommt insbesondere aufgrund nicht bezahlter Steuern, Gebühren und Bußgelder zusammen. Allein in Gladbeck belaufen sich die Außenstände auf 3,9 Millionen Euro. mehr