Sicherheitsbeauftragter – Definition
Gemäß § 22 Abs. 1 SGB VII muss ein Unternehmer Sicherheitsbeauftragte bestellen, wenn er mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt. Hauptaufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist es, seinen Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Insbesondere bei der Verhütung von Unfällen und von Berufskrankheiten darf und soll er sich einmischen.
Sicherheitsbeauftragte kommen aus dem Kollegenkreis, wirken auf sicheres Handeln vor Ort hin und helfen, Unfälle zu vermeiden. Weil Sie idealerweise ihren Arbeitsplatz und ihre Kollegen gut kennen, können sie Unfall- und Gesundheitsgefahren schnell identifizieren und darauf reagieren. Außerdem nehmen sie gegenüber anderen Mitarbeitern oft eine Vorbildfunktion ein. Sie übernehmen die Aufgabe ehrenamtlich und sind Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.
Die Pflichten des Arbeitsgebers gegenüber dem Sicherheitsbeauftragten
Auch wenn Arbeitgeber Sicherheitsbeauftragte bestellen, die ihn in seinen Arbeitsschutzpflichten unterstützten: Die direkte Verantwortung trägt immer noch er selbst. Arbeitgeber haben nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch gemäß § 20 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention dafür zu sorgen, dass Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte eng zusammenarbeiten.
Ferner muss er Sicherheitsbeauftragte ausbilden und ausreichend fortbilden. Er muss ihnen die Zeit geben, ihren Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte auch nachkommen zu können. Ein Sicherheitsbeauftragter, den ein Arbeitgeber zwar formal korrekt bestellt hat, der aber durch seine „normale“ betriebliche Tätigkeit so ausgelastet ist, dass er seine Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter nicht wahrnehmen kann, ist sinnlos!
Eine Person, die zudem ständig auf betriebliche Mängel beim Arbeitsschutz hinweist und die Betroffenen darauf anspricht, macht sich nicht unbedingt beliebt. Absatz 3 des § 23 unternimmt daher den Versuch, Sicherheitsbeauftragte in Schutz zu nehmen, wenn er fordert: Unternehmer dürfen den Sicherheitsbeauftragten nicht wegen seiner Aufgaben benachteiligen.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
In § 20 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention werden die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten wie folgt definiert:
„Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.”
Konkret ergeben sich daraus folgende Aufgaben:
- Meldung sicherheitstechnischer Mängel an den Vorgesetzten
- Teilnahme an Betriebsbesichtigungen
- Untersuchung von Unfällen
- Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss
Außerdem müssen er die Ergebnisse, die Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten zutage gefördert haben, zur Kenntnis erhalten: So kann er sich für seinen Aufgabenbereich eine eigene Dokumentation aufbauen.
Sicherheitsbeauftragte bestellen: wer sich eignet
Wer Sicherheitsbeauftragte bestellen will, muss sich im Klaren darüber sein, was für eine Art Person er sucht. Sicherheitsbeauftragte müssen nicht nur wissen, worum es beim Arbeitsschutz geht, sondern auch Lust haben, sich für die Sicherheit ihrer Kollegen einzusetzen. Sie müssen sowohl mit Vorgesetzten als auch mit Kollegen über gesundheitliche und Unfallrisiken sprechen und sich überlegen, was dagegen zu unternehmen ist. Sie sollen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen, sinnvollerweise auf solche, von denen sie annehmen, dass sie noch nicht bekannt sind. Es schadet also sicher nicht, wenn sie über die bekannten Gefahren gut informiert sind.
Sicherheitsbeauftragte sind – wie auch die Sicherheitsfachkrat – ihren Kollegen gegenüber nicht weisungsbefugt. Damit in dieser Hinsicht keine Missverständnisse entstehen, sollten Unternehmer möglichst keine Vorgesetzten bestellen.
Darauf sollten Arbeitgeber achten, wenn Sie Sicherheitsbeauftragte bestellen:
- Beschäftigte, die besonders erfahren, fach- und sachkundig, akzeptiert, engagiert und sozialkompetent sind, die die arbeitsstättenbezogene Mitarbeiterstruktur und die jeweiligen Gefährdungen kennen
- Keine Mitarbeiter, die eine eigenständige Verantwortung besitzen, beispielsweise Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte
- Kenntnisse der Gefährdungsbeurteilungen
- Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung
Wie Unternehmen Sicherheitsbeauftragte bestellen
Der Sicherheitsbeauftragte wird vom Unternehmer bestellt. Dieser wählt unter seinen Beschäftigten diejenigen aus, die ihm geeignet erscheinen (siehe oben). Wie immer, wenn es um Belange der Arbeitssicherheit geht, sollte die Bestellung schriftlich erfolgen. Beide, Unternehmer und Sicherheitsbeauftragter, unterschreiben die Bestellurkunde und erhalten jeder eine Ausfertigung. So ist auch bei Kontrollen jederzeit nachvollziehbar, wer wann zum Sicherheitsbeauftragten bestellt wurde.
Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin oder Betriebsarzt, Betriebsrat oder Personalrat können eine Person zum Sicherheitsbeauftragten vorschlagen.
Ist ein Betriebs- oder Personalrat gewählt, muss der Unternehmer diesen an der Bestellung zu beteiligen. Diese Mitwirkung geht weniger weit als die Mitbestimmung. Der Betriebs- oder Personalrat muss angehört werden, bevor Unternehmer den Sicherheitsbeauftragten bestellen können. Ziel dieser Anhörung sollte es sein, sich gemeinsam auf eine Person zu verständigen. In der Praxis macht ein Streit um die Person des Sicherheitsbeauftragten allerdings gar keinen Sinn: Der Sicherheitsbeauftragte ist darauf angewiesen, mit allen am Arbeitsschutz Beteiligten – also mit allen im Betrieb – vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
Muster für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten
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Sicherheitsbeauftragte ausbilden
Die Unfallverhütungsvorschrift ”Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) in § 20 Abs. 6 fordert:
”Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange erforderlich ist.“
Der Unternehmer entscheidet jedoch selbst, wie viel Aus- und Fortbildung er für erforderlich hält. Dabei darf er auch die betrieblichen Belange berücksichtigen. Neben Infos zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsschutzrecht vermitteln solche Fortbildungen vertiefte Kenntnisse ausgewählter Themen.
Wer darf Sicherheitsbeauftragte ausbilden?
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist Aufgabe der Unfallversicherungsträger. Sie sind rechtlich verpflichtet, Ausbildungen anzubieten. Die Kosten für die Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten übernehmen hier die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Aufgrund der hohen Nachfrage besteht aber auch ein breites Angebot an externen Ausbildungen zum Sicherheitsbeauftragten durch TÜV, DEKRA und weitere Anbieter. Eine dritte Option ist es, durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit im eigenen Betrieb Sicherheitsbeauftragte ausbilden zu lassen.
Vorteile, wenn Unternehmen bei sich vor Ort Sicherheitsbeauftragte ausbilden
Diese Variante hat den wesentlichen Vorteil, dass engagierte Ausbilder besonders genau im Hinblick auf die individuellen Gefahren und Gegebenheiten im eigenen Betrieb hin schulen können. Auf folgende breiebsspezifische Informationen können sie sich beispielsweise dann konzentrieren:
- vorhandene Maschinen, Geräte und Werkzeuge
- verwendete Arbeitsstoffe
- zur Verfügung stehende persönliche Schutzausrüstungen
- Lärmquellen
- Verkehrsregelungen
- Erste-Hilfe-Organisation
Damit stellen sie sicher, dass Sicherheitsbeauftragte im Ernstfall richtig handeln. Unternehmen haben die Möglichkeit, die zweitätige Grundausbildung von Sicherheitsbeauftragten flexibel zu gestalten und inhaltlich besonders auf betriebsspezifische Merkmale einzugehen.
Selbst Sicherheitsbeauftragte ausbilden – Vorlagen
WEKA bietet Ausbildungsfolien an, die den Anforderungen der Unfallversicherungsträger entsprechen und mit denen die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten flexibel, betriebsspezifisch und kostengünstig durchgeführt werden kann.
Aus- und Fortbildung planen
Es muss nicht jeder Sicherheitsbeauftragte jedes Jahr an einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Wichtig ist, dass er seine Kenntnisse über den Arbeitsschutz ständig aktuell halten kann. An der Aufstellung eines solchen Plans sollte auch die Sicherheitsfachkraft mitwirken, die ein Interesse an einem kompetenten Gesprächspartner hat.
Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitsfachkraft
Ist der Sicherheitsbeauftragte dann, wenn eine besser ausgebildete Sicherheitsfachkraft die Betriebe betreut, nicht überflüssig? Beim Vergleich der beiden Funktionen stellt sich heraus: ganz und gar nicht! Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitsfachkraft ergänzen sich. Der eine verfügt über umfangreiches Fachwissen und ist in die Unternehmensführung integriert, der andere kennt sein begrenztes Arbeitsumfeld und die darin tätigen Personen sehr genau.
Zusammenarbeit am Beispiel Betriebsbegehung
Findet beispielsweise in seinem Aufgabenbereich eine Betriebsbegehung durch die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt statt, so sollte der Sicherheitsbeauftragte immer Gelegenheit zur Teilnahme bekommen. Zum einen gewinnt er so neue Einsichten in seinen Arbeitsbereich, er kann die Verhältnisse dort aus dem Blickwinkel der Begehenden betrachten, Fragen stellen und sich manches erklären lassen. Zum anderen ist er selbst Informationsquelle für die mit seinem Arbeitsbereich nicht so vertrauten Personen: Er kann Arbeitsverfahren erläutern, Auskunft über Kollegen geben und Gespräche mit diesen vermitteln, er kennt den Zustand der Arbeitsgeräte und -mittel und weiß, ob und welche Schutzausrüstungen vorhanden sind.
Zusammenarbeit am Beispiel Unfalluntersuchung
Ähnliches gilt für die Untersuchung von Unfällen. Der Sicherheitsbeauftragte ist vor Ort und kann meist wesentlich schneller an der Unfallstelle sein. Nicht selten wird er sogar das Unfallgeschehen selbst beobachtet haben. Der Sicherheitsbeauftragte kennt die am Unfall beteiligten Personen und ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Gewohnheiten. Er kennt auch den Zustand des Betriebs und der am Unfall beteiligten Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc.Die Sicherheitsfachkraft tut gut daran, den Sicherheitsbeauftragten an ihren Unfalluntersuchungen zu beteiligen und dessen Wissensvorsprung zu nutzen. Der Sicherheitsbeauftragte profitiert dagegen wieder von der besseren Ausbildung der Sicherheitsfachkraft, die methodisch geschult eine höhere Qualität in die Untersuchung einbringt.
Je mehr, desto besser
Wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Betrieb benötigt, richtet sich zunächst nach der Zahl der Mitarbeiter und den Gefährdungen, die bei ihm auftreten. Tatsächlich ist ihre Zahl nicht festgelegt, sondern nach oben offen. Da die Stärke der Sicherheitsbeauftragten in ihren detaillierten Kenntnissen sowohl der jeweiligen Arbeitsplätze als auch der Kollegen liegt, sind sie idealerweise ganz nah an ihnen dran. Sind sie von diesen zu weit entfernt, leidet ihre Urteilskraft. Sie müssen den Tätigkeiten, um die es geht, fachlich, räumlich und zeitlich nah sein.
Fazit
Sicherheitsbeauftragte helfen, sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen, und schaffen idealerweise Abhilfe. Sie sprechen ihre Kollegen auf sicherheitswidrige Verhaltensweisen an und tragen so zu einer ersten Entlastung der Führungskräfte und Unternehmer bei. Die Aufgabe sollte verantwortungsbewussten und gut vernetzten Mitarbeitern schriftlich übertragen werden. Außerdem müssen Sicherheitsbeauftragte die Möglichkeit haben, sich aus- und fortzubilden. Ganz wichtig: Sicherheitsbeauftragte beraten, sind aber nie für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich.
Übrigens: Wenn ihnen die Aufgaben über den Kopf wachsen, können sie von ihrem Amt zurücktreten, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Im arbeitsrechtlichen Sinn ist die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter freiwillig.