Früher war alles besser. Auch bei der Elternzeit. Mitarbeiter nahmen sie, bis der Sprössling in den Kindergarten kam – und alle waren happy. Das war einmal. Heute können Eltern sie besser gestalten, Sie als Arbeitgeber müssen es ausbaden. Hier, wie Sie damit umgehen, ohne unterzugehen. mehr
Freier Mitarbeiter heißt freier Mitarbeiter – und nicht fester Arbeitnehmer. Wenn Sie als Arbeitgeber einen freien Mitarbeiter fest beschäftigen, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter einige Regeln beachten. mehr
Ich bin dann mal weg… Hape Kerkeling kam nach kurzer Auszeit wieder. Solche Auszeiten sind en vogue und als „Sabbatical“ Bestandteil flexibler Arbeitszeit. Eine Art unbezahlter Urlaub mit Bezahlung. Die Initiative muss der Mitarbeiter ergreifen, sonst gilt es nicht für die Sozialversicherung. mehr
Plötzlich krank, keine Zeit mehr für ein Attest? Diese Entschuldigung müssen sie als Arbeitgeber nicht immer hinnehmen. Krank sein kommt Sie nämlich nicht billig – und kann Ihren Betriebsablauf ziemlich stören. In solchen Fällen sollten Sie auf ein Attest bestehen – schon am ersten Tag. mehr
"Haben Sie Ihren gesamten Urlaub schon genommen, oder zumindest beantragt?" So ähnlich sollten Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter bei Zeiten daran erinnern. Sonst kann es noch Jahre später teuer für Sie werden. Ohne Ihren Hinweis verfällt der Urlaub nämlich am Jahresende nicht – so jetzt das LAG Köln. mehr
Vereinbarkeit von Beruf und Familie – nicht jedem Teilzeitwunsch von Mitarbeitern können Sie als Arbeitgeber nachgeben. Als solcher werden Sie ihn Ihrem Mitarbeiter ablehnen müssen. Hierfür gelten bestimmte Regeln, die Sie tunlichst beachten, soll die Sache nicht vor Gericht enden. mehr
Viel Arbeit braucht viele Leute, wenig wenige. Das ideale Mittelmaß zu finden, ist für Sie als Arbeitgeber nicht immer leicht. Da hilft es, wenn sie Ihren Mitarbeiter kurz anrufen können, wenn seine Hilfe gefragt ist. Das aber geht nur in engen Grenzen. In welchen seit diesem Jahr, lesen Sie hier. mehr
Urlaub tut Leib und Seele wohl. Jedenfalls hoffentlich für die Arbeitnehmer. Aber für Sie als Arbeitgeber? Das Urlaubsrecht geht immer mehr zu Ihren Lasten. Doch es gibt Spielräume. Als Personaler sollten Sie sie nutzen – zum Wohl übrigens auch Ihrer Mitarbeiter. mehr
Eine Umsetzung liegt vor, wenn ein Beschäftigter den Arbeitsplatz (Dienstposten) innerhalb einer Dienststelle wechselt, weil ihm eine neue Aufgabe übertragen werden soll oder der bisherige Arbeitsplatz mit den übertragenen Aufgaben organisatorisch in einen anderen Bereich verlagert wird. mehr
Ihr Mitarbeiter ist krankgeschrieben. Nun treffen Sie ihn im Spaßbad mit Saunalandschaft an. Aber vielleicht hat ihm der Arzt ja gerade das verschrieben. Achten Sie genau auf Schein und Wirklichkeit, bevor Sie Ihrem Mitarbeiter vorschnell wegen Blaumachens kündigen. mehr