"Get off of my cloud, cause two’s a crowd", sangen die Stones schon, als Distancing auch im Englischen noch ein Fremdwort war. Zumal bei Entlassungen können schon wenige eine Masse sein. Als Arbeitgeber vermeiden Sie teure Fehler, wenn Sie die Gesetze der Masse kennen. mehr
Wir müssen reden – in Ehen eine gern verwendete Verklausulierung für: es gibt ein Problem. Auch in Ihrem Unternehmen besteht bisweilen Redebedarf. Wenn Sie einen Betriebsrat haben, lädt dieser dazu zu einer Betriebsversammlung ein. Sie als Arbeitgeber haben dabei auch Rechte. mehr
TV-Star Detective Chief Inspector Barnaby siegt immer am Ende, Erich Kästners Emil und die Detektive auch. Wenn Sie als Arbeitgeber einen Detektiv engagieren, soll er unehrliche Mitarbeiter zur Strecke bringen. Um am Ende auch zu siegen, sollten Sie ein paar Regeln beachten. mehr
Die Pandemie stellt auch die Globalisierung auf den Prüfstand. Überflüssig wird sie sie wohl kaum machen. Unternehmen müssen sich auch künftig dem Wettbewerb stellen. Als Personaler stellen Sie die dafür erforderlichen betriebliche Veränderungen vor einige Herausforderungen. mehr
Captain Bligh – Tyrann oder genialer Nautiker? Wie schaffte er es, einen kleinen Haufen Getreuer in einer Nussschale auf dem Ozean heil nach Hause zu schippern? Er hat sie begeistert, durchzuhalten. Eine Taktik, die nach wie vor für Personalführer gilt, zumal in Zeiten der Digitalisierung. mehr
Gesundheit ist ein hohes Gut – aber es geht nicht über alles. Heißt für den Bundesfinanzhof: nicht jede Ihrer Leistungen als Arbeitgeber für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ist lohnsteuerfrei. Erfahren Sie hier, wann sie es nicht ist. mehr
Wussten Sie, dass manche Leute kein Bewusstsein für die Zukunft haben? Solche Menschen kennen z.B. keine Vorfreude. Andere bereiten ihre Zukunft aktiv vor, Sie als Arbeitgeber über Zielvereinbarungen. Für diese gibt es keine Gesetze. Ihre Richtschnur ist die Rechtsprechung. mehr
Erklären Sie das mal einem Kunden: auf der Rechnung für die Reparatur z.B. eines PC steht ein Betrag X für Personal, warum nicht irgendein anderer Betrag Y oder Z? Dabei hilft Ihnen der Stundenverrechnungssatz. Er enthält die verschiedenen Einflussgrößen für die Personalkosten. mehr
Gekündigt – aber was machen wir mit dem Resturlaub? Wenn ordentlich, kein Problem: dann nimmt Ihr gekündigter Mitarbeiter ihn in der Kündigungsfrist. Aber was bei fristloser Kündigung? Man kündigt ordentlich und verrechnet Resturlaub mit Restvergütung – vorsorglich. mehr
Der Betriebsrat – oft verkannt, oft nicht gekannt, oft unbekannt. Was viele Unternehmer so nicht auf dem Schirm haben: die Arbeitnehmervertretung hat bei vielen Entscheidungen ein Wörtchen mitzureden. Wenn sie hier Fristen versäumen, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben. mehr