Alles ändert sich. Zumal als Unternehmensführer müssen Sie mit dieser Wahrheit leben. Kein Anlass zum Verzweifeln. Der Mensch gewöhnt sich zwar nicht an alles, aber einiges können Sie lernen. Was Sie brauchen, ist ein Coach. Dann klappt es auch mit dem Change-Prozess. mehr
Volatilität, Unsicherheit, Komplexität, Ambiguität. Sie kennzeichnen immer mehr das Umfeld, in dem Sie als Führungskraft Ihr Unternehmen heute – ja, was: steuern, managen, führen? Was sichert den Erfolg? Antwort kann Arbeit 4.0 bringen – und Sie vor neue Herausforderungen stellen. mehr
In der Ruhe liegt die Kraft. Bundeskanzler Schröder verfolgte eine Politik der ruhigen Hand in unruhigen Zeiten. In der Musik heißt es Timing – Warten auf den Einsatz. Als Unternehmensführer kommt sie Ihnen als Brennglasprinzip zugute. Wie das funktioniert, erklären wir hier. mehr
Immer mehr immer ältere Mitarbeiter – hält Ihr Unternehmen das aus? Andererseits: Das Krisenjahr 2020 beschleunigt die Digitalisierung wie nie zuvor. Benötigt sie nicht immer mehr junge Menschen? Wen soll Führung 4.0 führen? Sie als Führungskraft können die Herausforderung meistern. mehr
Streit gibt’s im besten Job. Doch prüfe, wer sich ewig trennt, ob er den richtigen Weg dorthin kennt! Überlassen Sie als Arbeitgeber nichts dem Zufall! Auch hier gilt: wer während der Fahrt nur in den Rückspiegel schaut, könnte bald vor einem Baum landen. mehr
Es hört sich so einfach an: Anzeige ins Online-Jobportal, und schwupp ist die vakante Stelle besetzt. Doch erfolgreiches Personalmarketing ist mehr als das. Man muss Ihr Unternehmen erst als möglichen Arbeitgeber wahrnehmen. Dafür nutzen Sie am besten die Sozialen Medien. mehr
Mini-Jobber von heute – vielleicht morgen ein zuverlässiger Voll-Jobber? Sie haben im Alter nur eine bescheidene Rente. Es sei denn, Ihr Mini-Jobber lässt sein Entgelt umwandeln. Manche haben jedoch keinen Anspruch darauf. Sie als Arbeitgeber können ihm aber helfen. mehr
Drum prüfe, wer sich ewig bindet – und angesichts einer Ewigkeit reicht eine Probezeit von ein paar Monaten bisweilen nicht aus. Um einen neuen Mitarbeiter endgültig zu beurteilen, können Sie als Arbeitgeber eine Probezeit verlängern. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. mehr
"Get off of my cloud, cause two’s a crowd", sangen die Stones schon, als Distancing auch im Englischen noch ein Fremdwort war. Zumal bei Entlassungen können schon wenige eine Masse sein. Als Arbeitgeber vermeiden Sie teure Fehler, wenn Sie die Gesetze der Masse kennen. mehr
Wir müssen reden – in Ehen eine gern verwendete Verklausulierung für: es gibt ein Problem. Auch in Ihrem Unternehmen besteht bisweilen Redebedarf. Wenn Sie einen Betriebsrat haben, lädt dieser dazu zu einer Betriebsversammlung ein. Sie als Arbeitgeber haben dabei auch Rechte. mehr