Ein Mitarbeiter lässt nach. Er will nicht mehr so recht. Gutes Zureden scheint nicht zu nützen. Vorbei die Zeiten, als er Topleistung brachte. Was tun? Kündigen? Das Arbeitsrecht sieht diese Möglichkeit eher restriktiv. Aber auch menschlich sollten Sie als Arbeitgeber andere Wege vorziehen. mehr
Mutter werden ist nicht schwer, es sein aber sehr. Wenn schon nicht allen Müttern, so will der Gesetzgeber diesem Umstand wenigstens Rechnung tragen bei schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Dafür nimmt er wiederum Sie als Arbeitgeber an verschiedenen Stellen in die Pflicht. mehr
Wie die Jungfrau zum Kind – so kommen Sie sich als Arbeitgeber manchmal vor, wenn Sie einen anderen Betrieb übernehmen, mit Mann und Maus. Ist der betreffende Mann fest angestellt, heißt es: mitgehangen, mitgefangen. Wenn nichts anderes hilft, werden Sie ihm kündigen. mehr
Einmal eingegliedert, immer eingegliedert, wenigstens für ein Jahr? Die Minimalforderung des Gesetzes für ein BEM ist kein Ausschlusskriterium. Eingliedern sollten Sie als Arbeitgeber länger abwesende Mitarbeiter auf jeden Fall zunächst. Regel: erst versuchen einzugliedern, dann kündigen. mehr
„Dann machen wir das, Engelchen“. Von Waldi in „Bares für Rares“ oft ein Geschäftsabschluss – im Geschäftsleben ein No-Go? Für betroffene Arbeitnehmerinnen eine prekäre Situation – für Sie als Arbeitgeber Anlass, sich beizeiten mit Diskriminierung am Arbeitsplatz zu befassen. mehr
Zu viel zum Sterben, zu wenig zum Leben. So stellt sich zunehmend die Lage von Beschäftigten in ihrem Job dar. Was tun? Wenigstens Letzteres in ein etwas Besseres ändern. Das bedeutet: Nebeneinkünfte im Zweitjob suchen. Das ist der Punkt, an dem Sie als Personaler ins Spiel kommen. mehr
Qualifizierte Fachkräfte zu finden, ist heute eine Herausforderung, der sich viele Betriebe mit entsprechendem Aufwand stellen. Damit sich die mühsam gefundenen Arbeitnehmer von Anfang an wohlfühlen, ist ein strukturiertes Onboarding-Programm hilfreich. Dies ist zwar vor allem eine Aufgabe für die Geschäftsleitung. Doch auch der Betriebsrat ... mehr
Digital, global, flexibel – so könnte sie aussehen, die schöne neue Unternehmenswelt 4.0. Doch wie so oft im Leben: einer muss vorangehen. Auch bei der Digitalisierung. Führung 4.0 kennt sich nicht nur mit Technik aus. Sie erkennt auch Potenziale und passt ihren Führungsstil an. mehr
Die Unschuldsvermutung bedeutet: Jemand ist unschuldig, solange ein Gericht die Schuld nicht rechtskräftig bewiesen hat. Wollen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, müssen Sie vor Gericht den Grund beweisen. Auf Verdacht kündigen birgt da einige Fallstricke. mehr
Urlaub – ohne ihn auf Dauer kein Unternehmenserfolg. Dem trägt eine arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung immer wieder Rechnung. Ausnahme: Urlaubsansprüche bei Elternzeit. Hier haben Sie als Arbeitgeber Kürzungsrecht. Doch achten Sie auf ein paar Grundregeln! mehr