Leistung beurteilen, seelisch aufbauen – das verlangt Ihnen als Personaler Geschick ab. Transparenz und Verlässlichkeit sind im Gespräch zur Beurteilung Ihres Mitarbeiters gefragt. Das ist wichtig für ihn wie für Sie als Führungskraft. Bereiten Sie sich also gut darauf vor! mehr
Sie beschäftigen als Arbeitgeber nicht mehr als 30 Arbeitnehmer. Dann sichern Sie bei seiner Krankenkasse Ihre Pflicht zur Fortzahlung mit der „Umlage 1“ (U1). Wird Ihr Mitarbeiter krank, zahlt seine Kasse einen Teil des Lohnes. Was aber, wenn Sie längst über 30 Mitarbeiter beschäftigen? mehr
Mitdenken, mitarbeiten, mitleiden. Unternehmer sein ist nicht so leicht, wie man als Nichtunternehmer denken mag. Mitarbeiter würden den Unternehmer verstehen, ständen sie in seinen Schuhen. Unternehmerisch denkende Mitarbeiter – ein ewiger Wunschtraum von Unternehmern. mehr
Beim Scheiden von einem Mitarbeiter kommt es drauf an: scheiden Sie als Arbeitgeber einvernehmlich von ihm oder nicht? Bei Letzterem sind Sie mit einem Aufhebungsvertrag im Vorteil. Hier sind jedoch feine Nuancen von Belang, sonst kann er anfechtbar sein. mehr
Der kluge Mann baut vor – der klügere Mann baut seinen Mann vor; sprich: Sie investieren in Mitarbeiterbindung. Besonders in Zeiten von Fachkräftemangel ein Rat, den Sie als vorausschauender Arbeitgeber beherzigen sollten. Schon mal was von Corporate Benefits gehört? mehr
Lebenslang lernen! Und mit 50 die Schulbank drücken? Nur Gerede von Politikern? Nein. Das Leben ändert sich immer schneller. Zumal für Arbeitnehmer heißt es: mithalten! Sie als Betriebsrat können ihnen helfen. Leider sind weniger Qualifizierte nicht gerade erpicht auf Weiterbildung. mehr
Bleibe im Homeoffice und nähre dich redlich. So könnte man frei nach der Lutherbibel raten. Was der Psalm 37 noch nicht berücksichtigte: ist die Arbeit bei einem Betriebsunfall im Homeoffice versichert? Hierzu hat das Bundessozialgericht gegen Ende 2021 ein überraschendes Urteil gefällt. mehr
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Schön gesagt. Für die Holzverarbeitung vielleicht noch leicht zu beantworten: wer fegt die Späne auf? Im übertragenen Sinne fällt die Antwort schwerer, wenn mit Späne nicht nur Schaden am Arbeitsplatz, sondern ein Arbeitsunfall gemeint ist. mehr
Lebensmittel können Schimmel ansetzen. Rechnungen und Ansprüche auch. Damit Sie als Personaler mit Ihrem Beschäftigten darüber nicht in Streit geraten, kommt Ihr Arbeitsvertrag nicht ohne Verfallsklausel aus. Hierfür gibt es bestimmte rechtliche Vorgaben, die Sie beachten sollten. mehr
Wie kommen Sie aus der Nummer wieder raus? Das fragt sich so mancher Arbeitgeber, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern und die Mitarbeiter sich quer stellen. Da hilft oft nur eine Kündigung eben zu diesem Zweck: Bedingungen anzupassen. Vor Rundumschlägen sei schon jetzt gewarnt! mehr