Man lernt nie aus – Ihr Mitarbeiter auch nicht. Sie als Arbeitgeber zahlen die Kosten für seine Weiterbildung. Doch kurz darauf sagt er Tschüss. Den Nutzen soll ein Mitbewerber einstreichen? Nicht, wenn Sie als Arbeitgeber vorgebeugt und sich rechtlich abgesichert haben. mehr
Hochzeit statt Krieg! Diese Politik verfolgten schon Monarchien. In etwa auf moderne Wirtschaft übertragen: Firmeninhaber beschäftigen eigene Angehörige. „GmbH-Brief AKTUELL“ widmet dem Thema eigens eine Sonderausgabe, mit Downloads und vielen Expertentipps. Eine Übersicht. mehr
Ihr Mitarbeiter ist krankgeschrieben. Nun treffen Sie ihn im Spaßbad mit Saunalandschaft an. Aber vielleicht hat ihm der Arzt ja gerade das verschrieben. Achten Sie genau auf Schein und Wirklichkeit, bevor Sie Ihrem Mitarbeiter vorschnell wegen Blaumachens kündigen. mehr
Straftäter – nach Volkes Meinung kommen viele zu ungeschoren davon. Anders im Arbeitsrecht: da können Sie als Arbeitgeber tatverdächtige Mitarbeiter auch fristlos kündigen – unter bestimmten Voraussetzungen. mehr
Minijobber, Aushilfen – sicherlich in Ihrem Unternehmen keine Ausnahme. Entsprechend werden Sie wissen, worauf der Betriebsprüfer achtet. Da gibt es indes Neuerungen, die Sie als Personaler kennen sollten. mehr
Gesetze sind nur so viel wert wie ihre Anwendung. Das ist beim "AGG" zur Gleichbehandlung nicht anders. Wie weit klaffen Anspruch und Wirklichkeitim Bezug auf Diskriminierung in Ihrem Unternehmen auseinander? Prüfen Sie sich selbst! mehr
Bis zu 20 Millionen Euro nur für ein Bußgeld? So viel kann Sie als Arbeitgeber ein Verstoß gegen den Datenschutz Ihrer Beschäftigten kosten. Das Geld können Sie besser anlegen. Hier ein paar Tipps. mehr
Vom Finanzamt okay – aber jemand von der Sozialversicherung? Genau: auch deren Träger lassen Betriebe prüfen, zentral durch die DRV. Als Personalverantwortlicher kennen Sie sich besser auch hier aus. mehr
Krank sein oder krank machen – das kann vieles heißen. Von „etwas macht krank“ bis „jemand macht krank“ im Sinne von „macht blau“. Um Letzteres gering zu halten, können Sie als Arbeitgeber gegensteuern. mehr
Bis zu 115 Tage Urlaub: 2019 ist Urlaubsjahr – und eine Herausforderung für Lohnbüros. Teilzeitkräfte und Minijobber erschweren die Berechnung des richtigen Urlaubs – vor allem, wenn Gesetze zu berücksichtigen sind. mehr