Urlaub tut Leib und Seele wohl. Jedenfalls hoffentlich für die Arbeitnehmer. Aber für Sie als Arbeitgeber? Das Urlaubsrecht geht immer mehr zu Ihren Lasten. Doch es gibt Spielräume. Als Personaler sollten Sie sie nutzen – zum Wohl übrigens auch Ihrer Mitarbeiter. mehr
Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Personalrat verschiedene Möglichkeiten, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Neben den festgelegten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten gilt der Abschluss einer Dienstvereinbarung als eines der verbindlichen Handlungsinstrumente für den Personalrat und die Dienststelle. mehr
Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. So wird der Begriff in den Protokollerklärungen zu § 4 des Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD) und § 4 des ... mehr
Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat keine Beschäftigungsgarantie, wenn sein Arbeitsplatz weggefallen ist. Der Arbeitgeber muss nur mögliche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten an einem anderen freien Arbeitsplatz berücksichtigen, eine neue Stelle muss er nicht schaffen, erklärte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil. mehr
Der Kandidat hat 100 Punkte – und dann das: irgendwie stimmt die Chemie zwischen Ihnen als Arbeitgeber und dem Neuen nicht, Sie wollen ihn wieder loswerden. Kündigen geht nicht so einfach. Aber schauen Sie doch mal in seinen Lebenslauf! Ging es da immer mit rechten Dingen zu? mehr
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Soll Lenin gesagt haben. Wer aber kontrolliert die Kontrolleure? Antwort: Am besten, sie sich selber. Wie? Hier, wie Sie als Arbeitgeber das ganz einfach bewerkstelligen können. mehr
Nichts ist so konstant wie der Wandel – zumal der von betrieblichen Arbeitsbedingungen. Sie als Personalverantwortlicher kommen nicht umhin, Mitarbeiterverträge anzupassen. Wenn Sie einige wichtige Grundregeln dabei beachten, kein Ding der Unmöglichkeit. mehr
Nur auf dem Papier heiratet mancher seine Frau. Andere aus Liebe und beschäftigen sie im Unternehmen nur auf dem Papier, um Steuern zu sparen. Das Finanzamt prüft Sie als Unternehmer in diesem Punkt gerne sehr genau. Hier einige Punkte, die Ihre Aufmerksamkeit verdienen. mehr
Auch die schönste Elternzeit geht einmal zu Ende. Da fällt die Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht jedem leicht. Warum das Angenehme nicht mit dem Nützlichen verbinden und nicht gehabten Urlaub mit beantragen? Doch nicht mit Ihnen als Arbeitgeber. Wir sagen Ihnen, warum nicht. mehr
Immer weiter, immer schneller, immer mehr: in der Arbeitswelt gehören Dienstreisen zum Alltag. Dabei kann es Ihnen als Arbeitgeber passieren, dass die Reisekosten aus dem Ruder laufen. Um das zu verhindern, treffen Sie klare vertragliche Regelungen. Welche, erfahren Sie hier. mehr