Kommt nicht zur Arbeit, versäumt Fristen, leistet nicht genug – Wege zum Vertragsbruch gibt es viele. Aber wer nicht vertragsgemäß arbeiten will, dem ist schwer beizukommen. Zwang und Gericht nützen da kaum etwas, Vielleicht aber hilft Ihnen folgendes: vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe. mehr
Vereinbarkeit von Beruf und Familie – nicht jedem Teilzeitwunsch von Mitarbeitern können Sie als Arbeitgeber nachgeben. Als solcher werden Sie ihn Ihrem Mitarbeiter ablehnen müssen. Hierfür gelten bestimmte Regeln, die Sie tunlichst beachten, soll die Sache nicht vor Gericht enden. mehr
Kein Urlaub – und Ihr Mitarbeiter will Ihnen drohen? Das brauchen Sie als Arbeitgeber sich nicht gefallen zu lassen. Sie sind der Herr im Ring. Ausnahme: er zeigt bereits Krankheitssymptome. mehr
„Herr Doktor, ich bin so vergesslich.“ „Seit wann haben Sie das?“ „Was?“ – Nicht unbedingt ein Zeichen von Demenz. Es soll sogar Arbeitnehmer geben, die ihren Urlaub vergessen. Als Arbeitgeber warnen Sie ihn, bevor der Urlaub verfällt. Oberste Gerichte entschieden nun, was da zu tun ist. mehr
Urlaubszeit – Engpasszeit, auch beim Personal. Andererseits: gerade dann suchen Schüler und Studenten verstärkt nach Jobs. Was viele vergessen: auch hier gelten strenge Regeln für die Beschäftigung. Sie als Personaler kennen sich in dieser Materie natürlich bestens aus. mehr
Ausufernde Bürokratie – viele Arbeitgeber befürchten sie durch die Schreibarbeit für Minijobber. Muss das sein? Und wenn schon, muss das denn immer sein? Nein, das Gesetz sieht durchaus Ausnahmen vor. Sie als Arbeitgeber müssen sie nur kennen. Hier ein kleiner Einführungskurs. mehr
Viel Arbeit braucht viele Leute, wenig wenige. Das ideale Mittelmaß zu finden, ist für Sie als Arbeitgeber nicht immer leicht. Da hilft es, wenn sie Ihren Mitarbeiter kurz anrufen können, wenn seine Hilfe gefragt ist. Das aber geht nur in engen Grenzen. In welchen seit diesem Jahr, lesen Sie hier. mehr
Ein Arbeitszeugnis auf gelochtem Geschäftspapier lässt nicht auf ein unzulässiges Geheimzeichen schließen. Der Arbeitnehmer hat daher kein Recht darauf, dass der Arbeitgeber das Zeugnis auf ungelochtem Papier ausstellt, wenn dieser es regelmäßig im Geschäftsverkehr verwendet und das für die Branche üblich ist. mehr
Das Geheimnis um das Geheimnis – bislang war das Herrschaftswissen um das Geschäftsgeheimnis auf Rechtsprechung und einige Vorschriften verteilt. Das soll jetzt anders werden. Ein neues Gesetz soll es Ihnen als Arbeitgeber zugänglich machen. Besser, sie machen sich damit vertraut. mehr
Jahrelang ist nichts passiert – und dann das: die Polizei erwischt Ihren Außendienstmitarbeiter mit Alkohol am Steuer. Führerschein weg, Job auch? Entscheidend ist: War er dienstlich unterwegs. Und: wie lange ist der Lappen weg? Prüfen Sie als Arbeitgeber genau, bevor Sie kündigen. mehr