Mutterschutz
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Antrag auf Zustimmung zur Kündigung im Mutterschutz
Sie müssen kündigen - und das einer Mitarbeiterin im Mutterschutz? Hier haben wir für Sie einen Mustertext zum ...
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HerunterladenStress, zu lange Arbeitszeiten, keine geeigneten Ruheräume: Eine repräsentative Befragung des DGB zeigt, dass auch vier Jahre nach der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in den Betrieben noch einiger Nachholbedarf bei der Umsetzung besteht. Wer prüfen möchte, ob er im eigenen Betrieb hinsichtlich der Umsetzung noch Nachholbedarf hat, ... mehr
Seit 2019 braucht ausnahmslos jeder einzelne Betrieb in Deutschland eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz, ansonsten drohen Bußgelder. Wie Sie dabei vorgehen? Zunächst einmal nicht viel anders als bei jeder anderen Gefährdungsbeurteilung auch. Es gibt allerdings einige Besonderheiten, die Sie im Kopf behalten sollten. Welche das sind und ... mehr
Unser Beratungsbrief informiert Sie monatlich rechtsicher über alle aktuellen Neuerungen in Sachen Arbeitsrecht – praxisnah und mit konkreten ...
Zum ProduktDas Mutterschutzgesetz schreibt Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung für (werdende) Mütter für alle Tätigkeiten vor, auch wenn dort gar keine Frauen arbeiten. Diese sogenannte anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung bringt einige Besonderheiten mit sich. Seit 1.1.2019 ist dieses Dokument für jedes Unternehmen zwingend erforderlich. mehr
Das neue Mutterschutzgesetz ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Von den Regelungen sind mehr Mütter betroffen, auch wird der Arbeitsschutz für sie verstärkt. Und zukünftig gilt es, statt eines Beschäftigungsverbots die Arbeitsplätze gemäß der neu zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung umzugestalten. Dafür gibt es mehr Möglichkeiten, ... mehr
Endlich hat sich der Bundestag durchgerungen, die vor langer Zeit von der Bundesregierung beschlossene Änderung des Mutterschutzes als Gesetz zu verabschieden. Mit der Novelle ist auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert worden. Zukünftig sollen Arbeitsverbote nicht mehr gegen den Willen der ... mehr
Schwangere, frischgebackene Mütter und ihre Kinder sollen durch die Reform des seit 1952 kaum geänderten Mutterschutzgesetzes besser geschützt werden. Erstmals werden nicht nur Arbeitnehmerinnen, sondern auch Schülerinnen und Studentinnen in die Regelungen einbezogen. mehr