Müssen Sie einem Mitarbeiter, der unter dem Verdacht steht, sich mit Corona infiziert zu haben, und daher in häuslicher Quarantäne ist, für diese Zeit weiterhin Lohn zahlen? Das wäre vor allem ungerecht, wenn der Mitarbeiter die Situation selbst verursacht hat. Der Gesetzgeber hat darauf nun reagiert. mehr
Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt. Wenn Sie als Unternehmen Ihren Mitarbeiter lieben und dieser ein E-Bike benötigt: zahlen Sie es ihm! Das tun immer mehr Arbeitgeber, allerdings kaum aus reiner Nächstenliebe. Wenn Sie es richtig anstellen, können Sie die Kosten steuerlich absetzen. mehr
Die Würfel sind gefallen: Übernimmt der Arbeitgeber die Auskunftspflicht nach dem Entgelttransparenzgesetz, so hat der Betriebsrat laut dem BAG weder ein Einsichts- noch ein Auswertungsrecht die Entgeltlisten betreffend. mehr
Altersteilzeit und freigestellt – das geht, z.B. indem Sie Ihren Mitarbeiter, dem Sie als Arbeitgeber den Ausstieg aus dem Erwerbsleben erleichtern wollen, vollzeitarbeiten lassen und die Hälfte des Lohnes erst in der Freistellung zahlen. Was aber geschieht mit darin entstehendem Urlaub? mehr
Trimm Dich – unter dieser Parole wollte der Deutsche Sportbund die Deutschen Anfang der 1970er Jahre auf Trab bringen. In Trab bringen und halten wollen auch Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiter. Sport erhöht deren Leistungskraft. Das geht auch lohnsteuerfrei. Wie, lesen Sie hier. mehr
Nach § 80 Abs. 2 BetrVG ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 BetrVG gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen. Dies dient der Überwachung der betriebsinternen Lohngerechtigkeit. Diese gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil die Tarifbindung vieler Unternehmen sinkt. Damit sind ... mehr
Job erledigt – und dann eine warme Dusche zum Schluss: Auszahlung von Überstunden. Da läppert sich so einiges über die Jahre zusammen. Wenn da nicht der Fiskus wäre! Doch diesmal haben Sie sich zu früh geärgert. Denn jetzt ist klar: diese Steuerlast können Sie erleichtern. mehr
Verstößt ein Tarifvertrag gegen EU-Recht, wenn er für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nur die tatsächlich geleisteten Stunden und nicht auch die Stunden berücksichtigt, in denen der Arbeitnehmer seinen bezahlten Mindestjahresurlaub in Anspruch nimmt? Diese Frage hat das BAG dem EuGH vorgelegt. mehr
Mini-Jobber von heute – vielleicht morgen ein zuverlässiger Voll-Jobber? Sie haben im Alter nur eine bescheidene Rente. Es sei denn, Ihr Mini-Jobber lässt sein Entgelt umwandeln. Manche haben jedoch keinen Anspruch darauf. Sie als Arbeitgeber können ihm aber helfen. mehr
Morgens rein in die Stadt – im Stau. Abends wieder raus aus der Stadt – im Stau. Vergnügungssteuer zahlen Berufspendler bei der Fahrt mit dem PKW bestimmt nicht. Wenigstens sollen Sie als ihr Arbeitgeber weniger Steuer zahlen, wenn Sie ihre Mitarbeiter zu einem Job-Ticket verhelfen. mehr