Beiträge zum Thema

Aufsichtsratswahl: Leiharbeiter zählen wie Stammbeschäftigte
In Unternehmen mit über 8.000 Beschäftigten werden die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nicht direkt, sondern von Delegierten gewählt. Geht es um die Feststellung der Gesamtbeschäftigtenzahl, zählen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch wahlberechtigte Leiharbeiter mit, sofern sie auf Stammarbeitsplätzen ... mehr

Studie: Werkverträge oft rechtlich problematisch
Wenn Unternehmen zentrale Prozesse der Wertschöpfung per Werkvertrag auslagern, kann das gravierende Folgen haben – für die Beschäftigten und die Mitbestimmung im Betrieb. Doch auch Unternehmensleitungen gehen Risiken ein, wenn sie Werkverträge rechtswidrig einsetzen. mehr

Kommentierte Betriebsvereinbarungen - online
Die einmalige Onlinelösung für Betriebsräte! Über 100 Muster für Betriebsvereinbarungen von A wie Alkoholverbot bis Z wie Zeiterfassung. ...
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Unternehmen nutzen zunehmend Leiharbeiter
Der Arbeitsmarkt boomt. Der Fachkräftemangel zieht immer weitere Kreise. Was gesucht wird, sind vor allem Zeitarbeiter. Sie müssen meistens allerdings ein Gehalt unter der Niedriglohnschwelle hinnehmen. Die Linksfraktion im Bundestag sieht deswegen Handlungsbedarf. mehr

Betriebsrat: Leiharbeitnehmer schützen, Belegschaft stärken
Die Situation von Leiharbeitnehmern kann auch dem Betriebsrat im entleihenden Betrieb nicht gleichgültig sein. Denn wenn deren Rechte und Bedürfnisse missachtet werden können, erhöht das für den Arbeitgeber den Anreiz, Leiharbeit verstärkt einzusetzen. Wer sich als Betriebsrat also für die Rechte der Leiharbeitnehmer einsetzt, unterstützt ... mehr

Mitbestimmung von A-Z
Das Betriebsverfassungsgesetz ist die „Bibel“ des Betriebsrats. Damit Sie Ihre Rechte als Betriebsrat optimal durchsetzen können, ...
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Leiharbeiter bearbeiten Knöllchen der Berliner Polizei
Eine Firma namens Atos (IT-Dienstleister) bearbeitet im Auftrag der Berliner Polizei Strafknöllchen für Autofahrer. Hierfür werden bei ihr auch Leiharbeitnehmer beschäftigt. Die Befristung der Arbeitnehmerüberlassung auf 18 Monate, wie es nun gesetzlich vorgeschrieben ist, schafft dabei aber neuerdings Probleme. mehr

Leiharbeit: Auf der Suche nach dem vergleichbaren Arbeitnehmer
Zum 1. April 2017 sind die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten. Der Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer nicht weniger verdienen sollen als reguläre Arbeitnehmer ist gleich geblieben, wenn auch nunmehr in § 8 formuliert. Maßstab für die Berechnung der Vergütung ist der „vergleichbare Stammmitarbeiter“. ... mehr

Vorsicht, Scheinwerkvertrag!
Werkverträge sind bei Arbeitgebern überaus beliebt. Sie können damit Kosten senken und Personal flexibel einsetzen. In der Praxis wird das Verhältnis zu den Vertragsfirmen jedoch immer mehr zu einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung. mehr

Arbeitnehmerüberlassung im Einkauf – nutzen Sie den Mustervertrag!
Setzt ein Unternehmen häufig Leiharbeitnehmer ein, handelt meist der Einkauf die entsprechenden Verträge mit dem Entleiher aus und nicht die Personalabteilung. Wird dann die Arbeitnehmerüberlassung in einem Rahmenvertrag geregelt, stellt dieser allein selten einen rechtgültigen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag dar. Was ist zu beachten? mehr

Gegen Missbrauch bei der Leiharbeit
Der Bundestag hat am 21. Okt. 2016 das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) und Werkverträgen beschlossen. Die Leiharbeit soll auch zukünftig die nötige Flexibilität für Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten, der Verdrängung von Stammbelegschaften aber entgegengewirkt werden. mehr

Augen auf bei Scheinselbstständigkeit
Viele Unternehmen verschaffen sich durch den Einsatz von freien Mitarbeitern mehr Flexibilität bei Großaufträgen oder anderen Stoßzeiten. Als Betriebsrat sollten Sie in solchen Fällen im Rahmen Ihres Überwachungsrechts nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kontrollieren, ob dabei alles rechtlich korrekt abläuft, oder ob eventuell von einer ... mehr
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