Wer Kollegen oder Vorgesetzte beschimpft, benimmt sich nicht nur kolossal daneben, sondern muss in der Regel auch mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Allerdings lassen sich nur schwer generelle Aussagen treffen, wie mehrere Gerichtsentscheidungen zeigen. mehr
Fachblatt rät: Für Arbeitnehmer Sprechendes vor Kündigung abwägen.
Kein Kündigungsgrund verlässt ein Gericht, wie er hineinkommt. Die Umstände des Einzelfalls können selbst bei einem schweren Verstoß das Pendel zugunsten des Arbeitnehmers ausschlagen lassen. Arbeitgeber sollten daher vor einer Kündigung genau überlegen: welche ... mehr
Aufhebungsverträge ersetzen häufig betriebsbedingte Kündigungen. Das kann durchaus Vorteile haben, wie etwa großzügige Abfindungen. Doch dabei ist auch große Vorsicht geboten, denn der Arbeitgeber hat nur wenige Aufklärungspflichten gegenüber den Beschäftigten. Deshalb sollten Kollegen solche Verträge nicht vorschnell unterschreiben, ... mehr
Eigentlich sollte man davon ausgehen können, dass Mitarbeiter die ihnen überlassenen Firmenkreditkarten nur für betriebliche Zwecke einsetzen. Eigentlich! Wenn sie es doch nicht tun, kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden – sogar ohne vorherige Abmahnung, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem ... mehr
Betriebsrat vor Kündigung in Probezeit anhören.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht doch was Bessres findet – frei nach Schiller die Grundregel für Probezeiten. Immer wieder werden hierbei Termine verpasst. Schlimm kann es werden, wenn der Betriebsrat nicht rechtzeitig vor einer Kündigung in der Probezeit angehört wurde. mehr
Kündigen ist, wie Sie natürlich schon lange wissen, gar nicht so einfach. Im Regelfall ist es nämlich nicht damit getan, dass von Ihrer Seite aus wegen eines arbeitsvertraglichen Fehlverhaltens das Vertrauen in einen Mitarbeiter zerstört ist.
Denn die Gerichte verlangen, dass mit einem bestimmten Fehlverhalten wahrscheinlich auch künftig ... mehr
Arbeitgeber braucht für Zuspätkommen nicht zu zahlen.
Pünktlichkeit ist eine Zier, nicht sehr weit kommt man ohne ihr. Da helfen die schönsten Ausreden nicht, egal wie hoch ihr Wahrheitsgehalt. Grundsatz Nr. 1: Für die Zeit, die der Mitarbeiter zu spät kommt, muss der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber ... mehr
Arbeitsverträge mit anders lautenden Klauseln können unwirksam sein.
Zur Mitte des Jahres dem Mitarbeiter gekündigt – und nur die Hälfte des Jahresurlaubs fällig? Radio Eriwan würde sagen: Nicht im Prinzip, aber ... häufig stehen in Arbeitsverträgen Ausnahmeklauseln. Doch die können gegen das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) verstoßen. ... mehr
Das Kündigungsrecht soll die Schwächsten schützen. Doch wer ist schwächer: ein älterer Kollege oder einer mit Unterhaltspflicht? Das Bundesarbeitsgericht entschied für einen Familienvater, doch schon der nächste Fall kann ganz anders liegen: Die Rechtsprechung widerspricht sich hier oft selbst – ein Grundsatzurteil fehlt bislang. mehr
Arbeitsgericht sieht § 612a BGB berührt.
So mancher Arbeitgeber möchte keinen Mindestlohn zahlen. Nach dem Gesetz muss er es aber. Was also tun bei Mindestlohnforderung? Der Phantasie scheinen hier keine Grenzen gesetzt – außer vor Gericht. Dort reagiert man empfindlich, wenn Arbeitgeber ganz offensichtlich maßregeln wollen, nur weil ... mehr