Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist durch eine fünfstufige Abfallhierarchie strukturiert, die Maßnahmen von Erzeugern, Besitzern und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in einer bestimmten Reihenfolge festlegt. Vorrang hat die jeweils beste Maßnahme zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Gesetzliche Grundlagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
Das KrWG setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht um und regelt den gesamten Abfallkreislauf einschließlich Verpackung, Lagerung, Transport, Behandlung und Verwertung. Nachgeordnete und ergänzende Regelwerke sind die Landesabfallgesetze sowie kommunale Abfallsatzungen. Darüber hinaus sollten Abfallmanager auch das Infektionsschutz-, Arbeitsschutz-, Chemikalien- und Gefahrgutrecht beachten.
KrWG-Stufe 1: Menge und Schädlichkeit vermindern
Die Verantwortlichen in Organisationen sollen bereits in der Entwicklung und dann im gesamten Wertschöpfungsprozess so planen und arbeiten, dass das Aufkommen von Abfall minimiert wird. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz unterstützt damit den Gedanken der Ressourceneffizienz und sorgt z.B. durch eine sorgfältige Auswahl von Materialien und Hilfsstoffen für eine sortenreine Trennungseigenschaft der erzeugten Produkte. Auch Dienstleistungsunternehmen können Lieferwege und Prozesse optimieren mit dem Ziel, Abfälle von vornherein zu vermeiden. Beispiele sind:
- den Materialeinsatz minimieren
- den Anteil an sekundären Rohstoffen erhöhen
- Verpackungen minimieren und mehrfach nutzen
- Nutzungsphasen verlängern
- reparaturfreundlich konstruieren
- Verfahren und Produkte schadstoffarm planen
KrWG-Stufen 2 und 3: Wiederverwerten und recyceln
Wo keine Vermeidung von Abfällen möglich ist, sollen Verpackungsmaterialien und Produktionsabfälle wiederverwertet und immer wieder eingesetzt werden. Dieses Recycling wird durch umfassende Getrennthaltungspflichten gefördert. Ziel ist es, das hohe Ressourcenpotential der werthaltigen Abfälle effizienter zu erschließen. Dazu müssen die Abfälle behandelt werden:
- Mechanische Aufarbeitung: Abfälle werden sortiert, zerlegt, gesiebt, gesichtet und zerkleinert.
- Biologische Behandlung: Abfälle werden gerottet, kompostiert und vergoren
- Chemische und/oder physikalische Behandlung: Abfälle werden gefiltert, destilliert, entwässert, gefällt und neutralisiert
KrWG-Stufen 4 und 5: verwerten und beseitigen
Schließlich sollen Abfälle z.B. thermisch verwertet werden: die Abfälle werden als Brennmaterial genutzt und in Energie umgewandelt.
- Abfallverbrennung
- Pyrolyse (Zersetzung chemischer Verbindungen durch sehr große Wärmeeinwirkung)
- Vergasung
- Mitverbrennung (z. B. in Zementöfen- und Kohlekraftwerken oder in Müllheizkraftwerken)
Nur als letzte Möglichkeit gibt es dann noch die Beseitigung auf Deponien – eine Option, die so wenig wie möglich genutzt werden soll.