Beschreibung
Die Kommunen sind Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sie gehören verfassungsrechtlich zu den Ländern und stellen insofern keine selbständige Ebene dar. An der Gesetzgebung haben Kommunen nur geringe Mitwirkungsrechte. In Bund und Ländern beschränken sich die Rechte i.d.R. auf die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Auf Ebene der EU sind die Kommunen im Ausschuss der Regionen vertreten, der im europäischen Rechtsetzungsprozess allerdings nur eine schwache Stellung hat.