Der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen unterliegt nach § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz vielfältigen Pflichten. Um diese zu erfüllen, muss ein Immissionsschutzbeauftragter eingesetzt werden.
Ein Umweltbeauftragter oder auch Umweltschutzbeauftragter übernimmt in Unternehmen und Kommunen alle operativen und beratenden Aufgaben rund um den betrieblichen Umweltschutz. Das Schwierige daran: Weil der Begriff „Umweltbeauftragter“ gesetzlich nirgendwo festgelegt ist, können sich die Aufgabenschwerpunkte des Umweltbeauftragten und der ... mehr
Der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen unterliegt nach § 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vielfältigen Pflichten. Um diese zu erfüllen, muss ein Immissionsschutzbeauftragter eingesetzt werden. Die Bestellung an sich und das Anforderungsprofil zukünftiger Immissionsschutzbeauftragter sind rechtlich genauestens geregelt. Lesen ... mehr
Als Immissionsschutzbeauftragter haben Sie zahlreiche Aufgaben, durch die sichergestellt werden soll, dass von einer genehmigungsbedürftigen Anlage keine Gefahren für Umwelt und Menschen ausgehen. Die Anforderungen an Sie sind dementsprechend hoch. Lesen Sie hier mehr zu Ihren Aufgaben und Rechten. mehr