Seit letztem Jahr gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). mehr
Datenschutz/Daten-Management-Systeme – Das ist doch nur eine Belastung für das Unternehmen? Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen begegnet man entsprechenden Vorurteilen in Bezug auf die Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung. Dabei liegen darin auch Chancen. mehr
Als steuerpflichtiger Handwerker sind Sie allein für die Einhaltung der GoBD verantwortlich und haftbar. Eine nicht GoBD-konforme Sicherung von Belegen stellt einen Verstoß gegen die gesetzliche Buchführungspflicht von Unternehmen dar. mehr
Für alle Unternehmensgrößen wichtig.
Weniger Bürokratie durch ein Mehr an Bürokratie? So jedenfalls Sinn und Zweck der seit zwei Jahren geltenden Grundsätze zur Führung von Büchern. Aber: die Unternehmen verstanden das nicht immer. Eine Musterdokumentation soll sie nun bei der Umsetzung unterstützen. Und die GoBD-Risiken mindern. mehr