Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist im deutschen Recht eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Haftung
Die Gesellschaft haftet ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Die Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der Gesellschaft. Gesellschafter können nicht mit ihrem Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden.
Eine besondere Verantwortung trägt der GmbH-Geschäftsführer. Er haftet bei Pflichtverletzungen sogar mit seinem privaten Vermögen.
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Stammkapital
Grundsätzlich sind mindestens 25.000 Euro als Stammkapital einzubringen.
Gesetzliche Regelung
Die GmbH wird gesetzlich geregelt durch das GmbH-Gesetz (GmbHG).
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde 2008 das deutsche GmbH-Recht reformiert.
Der GmbH-Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist das gesetzliche Organ der GmbH, er führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt sie nach außen. Ohne Geschäftsführer ist die GmbH nicht handlungsfähig.
Das operative Geschäft managt zumeist der Geschäftsführer. Er ist Organ der Gesellschaft und muss eine natürliche Person sein.
Der Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, dass der Gesellschaftszweck erreicht wird und die zur Erreichung erforderlichen Handlungen festgelegt und vollzogen werden. Dazu muss der Geschäftsführer alle organisatorischen, kaufmännischen und personellen Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um die Aufgaben der Gesellschaft zu erfüllen. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Der Geschäftsführer wird durch die Gesellschafterversammlung der GmbH bestellt und abberufen. Er kann zugleich (auch alleiniger) Gesellschafter sein.
Unternehmergesellschaft
Seit 2008 gibt es als existenzgründerfreundliche Variante die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen war eines der Kernanliegen der GmbH-Reform. Nicht zuletzt aufgrund der Niederlassungsfreiheit in Europa war der deutsche Gesetzgeber bestrebt, im europäischen Wettbewerb mithalten zu können.
Viele europäische Mitgliedstaaten hatten es bereits vorgemacht: Mit der britischen Private Limited Company, der französischen SARL (Société à responsabilité limitée) und der spanischen SLNE (Sociedad Limitada Nueva Empresa) bestehen GmbH-ähnliche Gesellschaftsformen, die in puncto Gründungsaufwand sowie Kapitalaufbringung und Kapitalerhalt einige Vorteile aufzuweisen haben.
Autor: Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa (Autorin des Titels „GmbH von A-Z“)