Gefahrgut – Definition
Gefahrgut oder gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund
- ihrer Natur (z.B. giftig),
- ihrer Eigenschaften (z.B. Säuren) oder
- ihres Zustands (z.B. geschmolzen)
bei der Beförderung Gefahren ausgehen
- für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung,
- insbesondere für die Allgemeinheit,
- für wichtige Gemeingüter,
- für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen.
Gefahrgutvorschriften
Insbesondere folgende Vorschriften sind für den Gefahrguttransport bedeutend:
Wer an Gefahrguttransporten beteiligt ist, sollte diese Vorschriften kennen.
Gefahrgutklassen
Von den Gefahrgütern gehen unterschiedliche Risiken aus: Sie können z.B. explosiv, ätzend, giftig sein. Um die Schutzmaßnahmen in den Vorschriften logisch zusammenzufassen, werden die Gefahrgüter in folgende Klassen und Unterklassen eingeteilt:
1 explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
2 Gase
3 entzündbare flüssige Stoffe
4.1 entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
4.2 selbstentzündliche Stoffe
4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5.1 entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
5.2 organische Peroxide
6.1 giftige Stoffe
6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe
7 radioaktive Stoffe
8 ätzende Stoffe
9 verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Tipp: Im Downloadbereich finden Sie aktuell eine Gefahrgutklassen-Übersicht mit den dazugehörigen Gefahrgutkennzeichen und Beispielen.
Verpackungsgruppe
Verpackungen für gefährliche Güter müssen z.B. eine Fallprüfung ohne Schäden überstehen. Dabei gilt:
Je gefährlicher das Gut ist, umso stabiler muss die Verpackung sein. Deshalb gibt es die drei Verpackungsgruppen
- I – für Stoffe mit hoher Gefahr: Fallhöhe 1,80 m
- II – für Stoffe mit mittlerer Gefahr: Fallhöhe 1,20 m
- III – für Stoffe mit geringer Gefahr: Fallhöhe 0,80 m
mit unterschiedlichen Prüfanforderungen. Die Buchstaben X, Y, Z werden auf die Verpackung aufgedruckt und zeigen an, für welche Stoffe die jeweilige Kiste, das Fass usw. geeignet ist.
Noch konkreter wird mit der vierstelligen UN-Nummer angezeigt, welches Gefahrgut hier befördert wird. Diese Nummer steht in den Gefahrgutvorschriften, im Beförderungspapier, auf dem Versandstück und auf der Warntafel.
UN-Nummern sind vergeben für:
- einzelne Gefahrgüter (UN 1203, BENZIN)
- Gruppen (UN 1965, KOHLENWASSERSTOFFGAS)
- Sammelpositionen (UN 2902, PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G.)
Gefahrgutkennzeichen
Jeder, der mit gefährlichen Gütern umgeht – beim „normalen“ Transport oder bei einem Unfall –, soll darauf hingewiesen werden, womit er es hier zu tun hat. Deshalb gibt es Label und Warntafeln. Gefahrgüter werden gekennzeichnet mit:
Gefahrgutfahrzeuge mit Stückgut werden mit einer neutralen orangefarbenen Warntafel versehen.
Tankfahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, haben zusätzlich auf der Warntafel:
- Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- UN-Nummer