Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan (Musterplan) richtet sich zuerst an die eigenen Beschäftigten. Daneben gibt er auch Besuchern und Gästen die notwendigen Hinweise zum schnellen und sicheren Verlassen der Gebäude und Anlagen.
In großen und unübersichtlichen Gebäudekomplexen haben sich zusätzliche Orientierungspläne bewährt. Sie allein können aber einen Flucht- und Rettungswegplan nicht ersetzen. Auf ihm sind zusätzlich neben Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden auch die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen vermerkt.
Generell richtet sich der Inhalt und Umfang der Flucht- und Rettungspläne nach den Gegebenheiten der jeweiligen Arbeitsstätte. So können diese Pläne neben bildlichen Darstellungen auch kurze schriftliche Anweisungen enthalten.
Sind regelmäßig ausländische Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig sind, anwesend, sind die schriftlichen Anweisungen auch in deren Sprache abzufassen.
Mehr Hinweise zum Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen lesen Sie in diesem Beitrag.
Wann braucht es einen Flucht- und Rettungsplan?
Der Arbeitgeber muss für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen, wenn es Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte erfordern. Was das konkret bedeutet? Die Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hilft bei der Einschätzung, ob ein Unternehmen einen Flucht- und Rettungsplan braucht.
Drei Anlässe, einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen
Wenn durch die Lage der Arbeitsstätte oder von Teilen der Arbeitsstätte ungünstige Flucht- und Rettungsmöglichkeiten vorliegen.
DIes ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Arbeitsstätte in unmittelbarer Nähe von explosions- oder brandgefährdeten Anlagen befindet. Aber auch wenn befestigte Zufahrten oder Standplätze für Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge fehlen, oder eine Rettung von außen wegen enger Hofeinfahrten o.Ä. nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, oder die Anfahrtzeit von Rettungskräften von erheblicher Dauer ist.
Wenn die Ausdehnung der Arbeitsstätte dies erfordert.
Zum Beispiel wenn bei großflächigen Arbeitsstätten die Übersichtlichkeit der Geschosse, sowie der Flucht- und Rettungswege stark beeinträchtigt ist, und eine Gefährdung der Arbeitnehmer im Flucht- und Rettungsfall möglich erscheint oder wenn die Arbeitsstätten in mehrgeschossigen Hochbauten oder in Hochhäusern untergebracht sind, sodass lange Flucht- und Rettungswege ohne zusätzliche Räumungsvorbereitung eine zusätzliche Gefährdung darstellen.
Wenn durch die Art der Nutzung eine erhöhte Gefährdung gegeben ist.
Dieses ist der Fall, wenn in Bürogebäuden durch Aktenlagerung beispielsweise durch Summierung der Stockwerksbrandbelastungen ein erhebliches Brandpotenzial gegeben ist, oder auch wenn die regelmäßige Anwesenheit betriebsfremder und ortsunkundiger Personen (Publikumsverkehr) eine zusätzliche Gefährdung der Arbeitnehmer im Gefahrenfall darstellen kann.
Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder vorzugsweise auszuhängen (Schwarzes Brett o.Ä.).
Übungen zum Flucht- und Rettungsplan durchführen
In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Flucht- und Rettungsplan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahren- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Die Häufigkeit der Übungen für den Gefahren- und Katastrophenfall variiert. Sie richtet sich insbesondere nach der räumlichen Ausdehnung der Arbeitsstätte, der Zusammensetzung der Belegschaft und der besonderen Gefahrenlage.
Autor: Eckhart Tschersich