Kaum ein Bereich ist in Deutschland so verregelt wie das Energierecht. Die Erzeugung, die Verteilung, den Transport, die Lieferung und Bereitstellung, den Verbrauch, die Einsparung und die effiziente Verwendung von Energie regeln in Deutschland weit über tausend Seiten und viele Tausend Paragrafen.
Aufgrund seiner zentralen wirtschaftlichen Bedeutung und der vielen Wechselwirkungen zu Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz nehmen der Regelungsgrad und damit die Komplexität des Energierechts stetig zu. Dabei gibt es nicht einmal ein Energiegesetzbuch. In Expertenkreisen wird davon ausgegangen, dass für Unternehmen der Energiewirtschaft mehr als 10.000 Einzelnormen aus dem Bereich des Energierechts zu beachten sind.
Maßgebliche und grundlegende Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts in Deutschland sind im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Es ist damit gewissermaßen die Zentralnorm des deutschen Energierechts, von der ausgehend zahlreiche Spezialgesetze einzelne Bereiche des Energierechts regeln. Kernbereiche des Energierechts sind das Energiewirtschaftsrecht, das Energiekartell- und -wettbewerbsrecht, das Energieverbraucherschutzrecht, das Energieumweltrecht, das im Wesentlichen vom Recht der erneuerbaren Energien ausgemacht wird, sowie das Energiesicherheitsrecht. Zahlreiche Einzelbereiche sind hinzuzuzählen (z.B. Energiesteuerrecht, Atomrecht). Wichtige Gesetze sind:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das europäische Gemeinschaftsrecht genießt dabei stets Anwendungsvorrang vor dem deutschen Recht. Entsprechend einer Pyramide gilt: Niederrangiges Recht muss immer mit dem höherrangigen Recht vereinbar sein. In Deutschland ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die deutsche Rechtsprechung nach der Maxime ”Bundesrecht bricht Landesrecht“ vollzogen wird.
Warum das Energierecht für Unternehmen wichtig ist
Während die Energieversorgung und -verfügbarkeit (auch nach Maßgabe von bestimmten Bedarfsspitzen) von selbstverständlicher Bedeutung sind, ist insbesondere auch der Energiepreis (als auch der Strompreis) von ganz erheblicher wirtschaftlicher Relevanz für viele Unternehmen. Teilweise erzeugen Unternehmen auch selbst Energie mit eigenen Kraftwerken (vor allem mit Heizkraftwerken). Die Eigenerzeugung hat noch einmal durch die Erzeugung von Strom mit Photovoltaikanlagen auf Dächern zugenommen.
In all diesen Bereichen erlegt der Gesetzgeber Unternehmen einige Pflichten auf, oder ermöglicht finanzielle Erleichterungen, die jedoch erst einmal beantragt werden müssen. Ohne ein Auge auf das geltende Recht zu haben, geht das nicht!
Im Folgenden haben wir für Sie Informationen und Arbeitshilfen zusammengestellt, die Ihnen einen Überblick über diese Spezialgesetze geben und Sie bei der Umsetzung rechtlicher Regelungen unterstützen. Bleiben Sie auf dem Laufenden!