27.03.2023

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) legt die Grundlagen für ein klimaneutrales Deutschland. Mit einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien soll deren Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen, um 100 Prozent klimaneutrale Erzeugung bis 2035 zu erreichen. Das novellierte EEG ist seit 01.01.2023 in Kraft.

EEG 2023

EEG 2023

Das neue EEG 2023 ist erstmals auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfads nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet und damit die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Die wesentlichen Zielsetzungen des EEG 2023 lauten wie folgt:

  • Klimaerwärmung auf 1,5 °C begrenzen
  • 80 Prozent des Bruttostroms bis 2030 aus erneuerbaren Energien gewinnen
  • Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern

Die bisherigen Anreizsysteme und Mechanismen aus dem EEG 2021 haben nicht die gewünschte Wirkung gezeigt, insbesondere beim Ausbau der Windenergienutzung. Daher wurde der gesetzliche Vorrang der erneuerbaren Energien mit dem EEG 2023 festgelegt und ein neuer Masterplan mit ausgewählten Maßnahmen unter Berücksichtigung von Erfolgsfaktoren verabschiedet. Hier ein Überblick über die entsprechenden Leitthemen:

  • Beendigung der EEG-Förderung über den Strompreis

à siehe unten unter „EEG-Umlage und KWKG-Umlage“

  • Erhöhung der Ausbaupfade für Wind- und Solarenergie

Für die Windenergie an Land bedeutet das eine Steigerung von 10 Gigawatt pro Jahr mit dem Ziel, 2030 eine Gesamtleistung von 115 Gigawatt bereitstellen zu können. Der beschleunigte Ausbau der Solarenergie soll eine Größenordnung von 22 Gigawatt pro Jahr erreichen.

  • höhere Vergütung für Solaranlagen

Die Windenergie an Land und die Solarenergie sollen durch eine Erhöhung der Einspeisevergütungen und die Aussetzung von Degressionen weiter gefördert werden. Die Vergütung von 13,8 Cent pro Kilowattstunde für Dachsolaranlagen, deren Ertrag vollständig in das Netz eingespeist wird, kann beispielhaft genannt werden.

Zudem soll die finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Windenergie als Anreizsystem verbessert werden.

EEG-Umlage und KWKG-Umlage

Mit Beginn des Jahres 2023 hat sich das Abgaben- und Umlagensystem im Energiebereich grundlegend geändert. Die EEG-Umlage als Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen, bislang auf null reduziert, entfällt seit 01.01.2023 vollumfänglich. Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden ab 2023 vollständig durch den Bundeshaushalt übernommen und nicht wie bisher auf die privaten Stromkunden und die Industrie verteilt.

Die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die Offshore-Netzumlage bleiben bestehen und werden nun in einem eigenen neuen Gesetz geregelt, dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Damit erhalten KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage eine vereinheitlichte neue Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für die neue „besondere Ausgleichsregelung“, die insbesondere für stromintensive Unternehmen relevant ist.

EnFG: Ausgleichsmechanismus

Das neue Energiefinanzierungsgesetz soll Umlagen im Stromsektor vereinfachen und vereinheitlichen. Die gebündelten Regelungen zu Abgaben und Umlagen erleichtern den Überblick. Das Antragsverfahren wird für einige Unternehmen deutlich einfacher. Das Energiefinanzierungsgesetz schafft erstmals einen Rahmen für die Förderung von grünem Wasserstoff als neuer Zukunftstechnologie.

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Autor*in: Sandra Mähliß