Ein Ehepaar hat sich getrennt. Die beiden gemeinsamen Kinder leben bei der Mutter. Wer darf darüber entscheiden, ob Fotos der Kinder im Internet veröffentlicht werden? Die Antwort des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist für alle Unternehmen und Vereine wichtig, die auf ihren Internetseiten Bilder von Kindern veröffentlichen. Besonders ... mehr
Sicherheitslücken in Smart-Home-Lösungen betreffen nicht nur Privathaushalte. Durch die Entwicklung hin zu Homeoffice und Hybrid Work sind unsichere Geräte und Anwendungen auch zum Risiko für den betrieblichen Datenschutz geworden. Machen Sie Smart-Home-Sicherheit daher zum Thema in Ihrer Datenschutzunterweisung. mehr
Das ist schon ein ungewöhnlicher Schritt: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist auf die Unsicherheit des Faxversandes hin. mehr
Personenbezogene Daten, die ihrem Wesen nach besonders sensibel sind, verdienen einen besonderen Schutz. Dazu gehören biometrische Daten. Doch warum sind biometrische Daten so sensibel? Eine neue EU-Studie liefert Argumente, wenn Datenschutzbeauftragte das Management von den Risiken der Biometrie überzeugen wollen. mehr
Arbeiten die Beschäftigten teils im Büro und teils im Homeoffice, steigt die Gefahr, dass sie vertrauliche Unterlagen mit nach Hause nehmen. Bei aller Digitalisierung ist es daher notwendig, zu regeln, wie die Kolleginnen und Kollegen Papierdokumente richtig behandeln. mehr
Kehren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Homeoffice (zeitweise) in das frühere Büro zurück, bedeutet das auch geänderte Datenschutzkonzepte. Die neue Form des Arbeitens wird eine Mischform, „Hybrid Work“ sein, mit Folgen für den Datenschutz. Machen Sie deshalb Hybrid Work zum Gegenstand einer Datenschutzunterweisung. mehr
Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört der Auskunftsanspruch betroffener Personen gemäß Art. 15 DSGVO. Unternehmen, die zur Auskunft verpflichtet sind, versuchen immer wieder, die Auskunft zu begrenzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) will davon allerdings nichts wissen. mehr
Bei aller Digitalisierung hat der Drucker seine Bedeutung nicht verloren. Doch viele Unternehmen haben ihre Beschäftigten im Homeoffice nicht mit einem Drucker ausgestattet. Der private Drucker hat jedoch oft nicht die erforderlichen Sicherheitsfunktionen. Machen Sie daher in Ihrer Datenschutzschulung den Drucker zum Thema. mehr
Die Verbindung in das Firmen- oder Behördennetzwerk muss geschützt sein, wenn Beschäftigte unterwegs oder im Homeoffice darauf zugreifen wollen. Dafür empfiehlt sich, ein VPN (Virtual Private Network) einzusetzen. Informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Datenschutzschulung, wie sie VPN einrichten und aktivieren. mehr
Facebook hat seinen Hauptsitz in Irland. Die belgische Datenschutzaufsicht ist der Auffassung, dass Facebook DSGVO-Vorschriften verletzt. Sie informiert die irische Aufsichtsbehörde. Die tut nichts. Kann die belgische Aufsichtsbehörde gewissermaßen ersatzweise gegen Facebook vorgehen? Die Antwort des EuGH ist für alle Unternehmen wichtig, die ... mehr