Worauf kommt es bei der Bereitstellung von Gebrauchtmaschinen im Wesentlichen an? Darauf, dass die gebrauchte Maschine sicher ist. Und wann ist eine gebrauchte Maschine im rechtlichen Sinne sicher? Wenn die gebrauchte Maschine alle Sicherheitsanforderung erfüllt, die geltendes Recht an sie stellt. „Legal Compliance” ist das Schlüsselwort, ... mehr
CE-Zeichen drauf – und fertig ist die CE-Konformität? Wenn es doch so einfach wäre! In Wahrheit ist das CE-Zeichen nur die berühmte Spitze des Eisbergs. mehr
Die Einbauerklärung ist eine rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers einer unvollständigen Maschine. Warum gibt es die Einbauerklärung nur in der Maschinenrichtlinie? Weil das Zusammenspiel Konformitätserklärung/Einbauerklärung den praktischen Gegebenheiten im Maschinen- und Anlagenbau Rechnung trägt. mehr
Zwölf Tipps für die Erstinbetriebnahme einer Maschine oder Anlage aus Herstellersicht. Die Abnahme, eine für den Hersteller sehr wichtige Phase der Erstinbetriebnahme, steht dabei im Fokus. mehr
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung – wohlbekannt und doch ein Rätsel: „Woher soll ich wissen, was meine Kunden mit meinem Produkt anstellen?” Kommt Ihnen diese Frage bekannt vor? Man bekommt Sie regelmäßig zu hören, wenn man nach der „vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung” fragt. Aber warum fragt man überhaupt ... mehr
Im Anhang I zur Druckgeräterichtlinie werden die „Grundlegenden Sicherheitsanforderungen” definiert. Die Anforderungen im Anhang I sind für die in Artikel 3 Abs. 1 und 2 genannten Druckgeräte und Baugruppen bindend. Sie gelten somit auch für Baugruppen, wenn von ihnen eine entsprechende Gefahr ausgeht. Die wesentlichen ... mehr
„Restrisiko” ist ein Begriff, der in den unterschiedlichsten Bereichen des menschlichen Daseins verwendet wird. Wie der Name sagt, beschreibt er ein Risiko, das „übrig bleibt”, dem man letztlich nicht entgehen kann, wenn man sich einer entsprechenden Lebenssituation befindet. mehr
Auswechselbare Ausrüstungen waren nicht immer im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Erst durch die Richtlinie 91/368/EWG wurde der Anwendungsbereich der damaligen Maschinenrichtlinie 89/392/EWG auf auswechselbare Ausrüstungen erweitert und der Anhang I der Richtlinie wurde entsprechend ergänzt. mehr
Betriebsmittel, d.h. Geräte und ortsfeste Anlagen, müssen die wesentlichen Anforderungen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen, sofern sie dem Anwendungsbereich der EMV-Richtlinie unterfallen. mehr