17.04.2023

Sicherheit im Büro: Darauf kommt es an

Eine Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze? Worum soll es dabei gehen? Schließlich laufen hier ja keine Sägen, werden keine tonnenschweren Schmiedehämmer bedient und niemand muss zehn Meter über Straßenniveau Reparaturen durchführen oder Photovoltaik installieren.

Mann reibst sich seine Augen, die vom Blick auf den Bildschirm müde geworden sind

Und dennoch: Auch Büroarbeitsplätze sollten regelmäßig, möglichst in Anwesenheit der betroffenen Beschäftigten, auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Denn auch hier lauern gesundheitliche Gefahren, denen Sie am wirkungsvollsten mit einer eigenen, systematisch erarbeiteten Gefährdungsbeurteilung Büro begegnen.

 

Die Arbeitsplätze immer an die Menschen anpassen – nicht umgekehrt!

Ein wichtiges Kriterium für Bildschirmarbeitsplätze ist die Möglichkeit, insbesondere die Beleuchtung des Bildschirms und die Darstellung auf der Bildschirmoberfläche an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer anzupassen. Gerade für älter werdende Belegschaften sind solche Anpassungsmöglichkeiten – beispielsweise an nachlassendes Sehvermögen – sehr wichtig. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmittel gewährleistet es grundsätzlich, die Arbeitsplätze barrierefreier zu gestalten und auch Beschäftigte mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen einzusetzen:

  • Höhe: Die Arbeitshöhe sollte für Tätigkeiten im Sitzen und im Stehen anpassbar sein. Der Wechsel vom Stehen zum Sitzen sollte schnell erfolgen können. Im Sitzen sollte ausreichend Beinfreiheit vorhanden sein. Bei gut angepasstem Arbeitsplatz sind Fußstützen überflüssig.
  • Breite und Tiefe: Arbeitsflächen sollten mindestens 1.600 mm Breite und 800 mm Tiefe aufweisen. Arbeiten wechselnde Personen mit individuellen Arbeitsmitteln an dem Schreibtisch, können größere Breiten und Tiefen sinnvoll sein. Gegebenenfalls können Anpassungen in Form von beigestellten kleinen Tischen helfen oder eine Änderung der Arbeitsabläufe (z.B. keine Zwischenlagerung von Unterlagen auf der Arbeitsfläche, sondern auf anderen Tischen).
  • Bein- und Fußraum: Der Bein- und Fußraum sollte über die gesamte Arbeitsflächenbreite nutzbar sein, Unterbauten oder Stützelemente sollten die Beinfreiheit nicht einschränken. Insgesamt darf die Beinraumbreite 850 mm nicht unterschreiten (empfohlen: 1.200 mm), damit Haltungswechsel während der Tätigkeiten möglich sind. Auch bei Steharbeitsplätzen ist ausreichender Fußraum (mindestens 790 mm breit, 150 mm tief und 120 mm hoch) sicherzustellen. Die Kniefreiheit muss bis zu einer Höhe von 700 mm mindestens 80 mm betragen.
  • Arbeitsstühle: Selbstverständlich sollten sich auch die Büroarbeitsstühle an die Personen, die sie nutzen, anpassen lassen. Wichtig ist, dass das Oberteil (Sitz und Rückenlehne) dreh- und höhenverstellbar und das Untergestell mit Rollen ausgestattet ist. Neben der individuellen Anpassbarkeit sollen auch wechselnde Körperhaltungen, bei denen der Körper gut abgestützt wird, möglich sein.

Arbeitshilfen für die Gefährdungsbeurteilung Büro

Bei WEKA Media finden Sie zahlreiche Arbeitshilfen, die Sie bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung unterstützen: von Checklisten bis hin zu fertigen Vorlagen für die Gefährdungsbeurteilung.

 

Anpassbare Arbeitsplätze brauchen Unterweisung

Wenn die Beschäftigten nicht regelmäßig und in ausreichendem Umfang darin unterwiesen werden, ihre Arbeitsmittel anzupassen, werden sie das erfahrungsgemäß nicht von sich aus tun.

Beim Unterweisen der Anpassungsmöglichkeiten verknüpfen Sie diese jeweils mit dem präventiven Nutzen, den sie für die Gesundheit der Beschäftigten haben: „Mit dieser Einstellung wird der Rücken entlastet und Schmerzen wird vorgebeugt.“ Diese Unterstützung kann sich auch auf die Planung und Durchführung der Arbeiten beziehen: Bildschirm(e), Tastatur, Maus und Arbeitsmittel sind als Teil der Arbeitsvorbereitung so anzuordnen, wie es dem Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben entspricht. Was oft benötigt wird, liegt im schnellen und leichten Zugriff der Beschäftigten, was weniger häufig benötigt wird, darf schwerer erreichbar sein. Die meisten der benötigten Arbeitsmittel sollten sich im Greifraum (zentral im Blickfeld und bis zu 300 mm Tiefe) befinden. Von der Vorderkante der Arbeitsfläche aus gesehen ist ein Abstand von 100 bis 150 mm als Auflage der Handballen vorzusehen. Eine entspannte Kopfhaltung braucht eine um 35 Grad aus der Waagerechten abgesenkte Blicklinie.

 

So werden Bürogeräte sicher

Im Wesentlichen sind Bürogeräte und Büromaschinen sicher, wenn sie sich in dem vom Hersteller angegebenen Zustand befinden und in den vorgeschriebenen Intervallen gewartet werden. Vorsicht ist geboten bei älteren Geräten, die selten genutzt werden, schon abgeschrieben sind und nicht mehr gewartet werden – hier sollte vor einem Einsatz geprüft werden, ob Scher-, Quetsch-, Schneid- oder Einzugsstellen vorschriftsgemäß durch Verdeckungen, Verkleidungen oder Schutzeinrichtungen gesichert sind. Bei allen Geräten kann eine Sichtkontrolle erfolgen:

  • Sind Schutzvorrichtungen, Verkleidungen und Verblendungen vollständig?
  • Ist der Schallpegel kleiner als 70 dB(A)?
  • Wird die maximale Anschlussleistung (bei Mehrfachsteckdosen) nicht überschritten?
  • Sind Schutzisolierungen intakt?
  • Es treten keine Gefahrstoffe aus.

Sofern Geräte im laufenden Betrieb Emissionen ausstoßen, sollten sie nicht in dauerhaft besetzten Büros stehen.

 

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Autor*in: Markus Horn