Beschreibung
In größeren Städten in Deutschland gibt es mehrere Bürgermeister (z. B. Baubürgermeister, Sozialbürgermeister), die einem Oberbürgermeister beigeordnet und meist für spezielle Aufgabengebiete verantwortlich sind. In den meisten größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die dann gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister haben. Man unterscheidet üblicherweise bei dem Begriff Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister zwischen dem Amtsinhaber als Person (dem sog. Organwalter) und dem Bürgermeister als Organ im Sinne einer rechtlich geschaffenen Einrichtung eines Verwaltungsträgers. Als Organ ist der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister institutionell Behörde der Gemeinde. In seiner Funktion als Behörde nimmt der Bürgermeister Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist insoweit Teil der Exekutive (vgl. u. a. § 1 Abs. 4 VwVfG). Der Begriff Erster Bürgermeister wird in Hamburg für den Regierungschef benutzt und in großen Kreisstädten und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg für den Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Besonderheiten gibt es in den Stadtstaaten und Hansestädten.