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Maibaumfest
06.06.2018Fachbeitrag Ordnungsamt & Gewerbeamt Ordnungsamt

Hohe Hürden für ein Maibaumfest

Das Urteil des VG Würzburg vom 21.02.2018, Az. W 6 K 17.394, zeigt exemplarisch auf, das Beschwerden der Nachbarn über zu laute Aktivitäten anlässlich einer Veranstaltung mit Verköstigung nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. mehr

Verhältnismäßigkeit gaststättenrechtliche Auflage Ordner
30.04.2018Entscheidung_Urteil Ordnungsamt & Gewerbeamt Gaststätten und Gewerbe

Verhältnismäßigkeit einer gaststättenrechtlichen Auflage

Gegenüber Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, können jederzeit Auflagen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen, erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner sowie der Allgemeinheit erteilt werden. Zur Zurechnung ordnungsrechtlich relevanter Störungen und deren Verhältnismäßigkeit entschied das ... mehr

Anordnung Lärmbelästigung durch Hunde
22.01.2018Fachbeitrag Ordnungsamt & Gewerbeamt Ordnungsamt

Anordnung zur Hundehaltung wegen Lärmbelästigung

Die Anordnung, Hunde aus Lärmschutzgründen nur unter Aufsicht einer geeigneten Person in den Garten des Wohnanwesens zu lassen und bei anhaltendem Gebell ins Haus zu nehmen ist rechtmäßig (Bay. VGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. M 22 K 14.2203). mehr

Sperrzeitverlängerung
17.11.2017Fachbeitrag Ordnungsamt & Gewerbeamt Gewerbeamt

Sperrzeitverlängerung wegen Beschwerden von Nachbarn?

Kann sich die Gaststättenbehörde bei zahlreichen Nachbarbeschwerden über den von einer Gaststätte ausgehenden Lärm auf diese Beschwerden stützen, ohne ein Lärmgutachten einzuholen (OVG Münster, Beschl. vom 28.09.2017, Az. 4 B 885/17)? mehr

Oldtimertreffen Lärmbelästigung Gaststättenbetrieb Nachbarschutz
08.09.2017Fachbeitrag Ordnungsamt & Gewerbeamt Gewerbeamt

Kann ein Nachbar ein Oldtimertreffen verhindern?

Ein 80 m vom Veranstaltungsgelände entfernt wohnender Nachbar wollte ein Oldtimertreffen verhindern, das einmal im Jahr stattfindet. Das VG München musste im Eilverfahren entscheiden (Beschl. vom 17.06.2017, Az. M 16 S 17.2177). mehr