Hauptpflichten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Das müssen Sie tun:
Nur Arbeitsmittel bereitstellen, die bestimmten allgemeinen Anforderungen entsprechen bzw. für die es spezielle öffentliche Regelungen (Gesetze, Verordnungen, untergesetzliche Regelwerke) gibt.
Auf der Basis einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse festlegen, welche besonderen Bedingungen am Einsatzort des jeweiligen Arbeitsmittels herrschen und welche Anforderungen daher an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu stellen sind.
- Prüffristen festlegen
- geeignete Prüfer bestimmen
- Prüfungen dokumentieren
- Explosionsschutzdokument (Ex-Schutz-Dokument) erstellen
- Änderungen der Zuordnung prüfen
Im Einzelnen ist die Abarbeitung des folgenden Schrittprogramms zu empfehlen:
Schrittprogramm
- Gefährdungsbeurteilung durchführen/überprüfen
- Eignung der Arbeitsmittel feststellen bzw. herstellen
- Betriebsanweisungen erstellen und schulen
- Prüfungen festlegen
- Prüfer auswählen und qualifizieren
- Prüfungen durchführen und dokumentieren
- Prüfergebnisse auswerten/Prüfungen anpassen
- Bedarf nach Ex-Schutz-Dokumenten prüfen
- Ex-Schutz-Dokumente erstellen
- Sondermaßnahmen
Erläuterungen zu den einzelnen Schritten finden Sie im Beitrag „Betriebssicherheitsverordnung: Das sind Ihre wichtigsten Pflichten“.