Die weiterhin grassierende Coronavirus-Pandemie berechtigt den Arbeitgeber nicht, dem Konzernbetriebsrat zu verbieten, eine Konzernbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung durchzuführen. Das geht aus einer im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes getroffenen Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin hervor. mehr
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat virtuelle Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen ermöglicht. Das LAG Hamm musste jüngst die Frage klären, ob der Betriebsrat verpflichtet sein kann, eine audiovisuelle Betriebsversammlung statt einer Präsenzveranstaltung durchzuführen. mehr
Für viele bringt Corona Probleme mit sich, die insbesondere aufgrund der noch ungewissen, aber in jedem Fall längeren Dauer der Pandemie zusätzlich für Stress oder zumindest schlechte Stimmung sorgen – sei es die Schwierigkeit der Kinderbetreuung im Falle von Schul- und Kindergartenschließungen, schlechte Infrastruktur, z. B. zu langsames ... mehr
Benötigt ein Betriebsratsmitglied die im Rahmen einer Schulung vermittelten Inhalte, um sein Amt sachgerecht ausüben zu können, ist die Veranstaltung erforderlich und der Arbeitgeber muss die Kosten tragen. Der Umstand, dass die Teilnehmer vom Veranstalter mit wertvollen Geschenken „belohnt“ werden, ändert nichts an der Erforderlichkeit. mehr
Genehmigter Urlaub muss auch dann genommen werden, wenn die ursprünglich gehegten Pläne für die freien Tage wegen Einschränkungen infolge der Coronavirus-Pandemie hinfällig sind. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Falle eines Polizeibeamten entschieden. Für Beschäftigte der Privatwirtschaft gilt dasselbe. mehr
Die Corona-Pandemie wird so schnell nicht aus unserem Leben verschwinden. Damit bleiben auch in den Betrieben viele Regeln und Einschränkungen gültig, die vor Ansteckung schützen sollen. Doch was passiert, wenn Arbeitnehmer solche Verhaltensvorgaben missachten? mehr
Um die Interessen der Beschäftigten bestmöglich vertreten zu können, sollten Betriebsratsmitglieder regelmäßig geschult werden. Bei der Seminarauswahl hat der Betriebsrat einen weiten Ermessensspielraum, bestätigte unlängst das LAG Rheinland-Pfalz. mehr
Sich aus Gutmütigkeit aus dem Frei holen lassen, zahlt sich nicht aus. Raten Sie als Betriebsrat Ihren Kollegen, Nein zu sagen – und wenn nötig, mit dem Dienstplan zu winken. Und: entwickeln Sie als Betriebsrat neue Konzepte wie den hier vorgestellten Stand-by-Dienst. mehr
In der modernen Arbeitswelt bedienen sich immer mehr Unternehmen im Bewerbungsverfahren der Unterstützung durch sogenannte digitale Tools. Laut einer Entscheidung des LAG Köln muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat den Zugriff auf die wesentlichen Funktionen der Software einräumen. mehr
Da außergewöhnliche Umstände bekanntlich besondere Maßnahmen erfordern, können Betriebsräte während der Coronavirus-Pandemie Video- und Telefonkonferenzen abhalten. Sie dürfen sich aber auch persönlich treffen, sofern geheime Wahlen anstehen. mehr