Als Arbeitgeber dürfen Sie bei gravierenden Vorfällen eine fristlose Kündigung in Aussicht stellen, um die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags zu erreichen, so das BAG in einem aktuellen Urteil. mehr
Hält sich ein Vertragspartner beim Zustandekommen eines Aufhebungsvertrages nicht an das Gebot fairen Verhandelns, kann der Vertrag unwirksam sein. Ein Widerrufsrecht nach dem Vorbild des Verbraucherwiderrufs kommt bei Aufhebungsverträgen laut BAG jedoch nicht in Betracht. mehr
Eine Behörde ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Als der „eigentliche DSB“ langfristig erkrankt, bestellt sie – ausdrücklich befristet auf sechs Monate – einen „stellvertretenden DSB“. Genießt er denselben Kündigungsschutz wie der „eigentliche DSB“? Das Bundesarbeitsgericht meint: Ja! mehr
Verzichtet ein gekündigter Arbeitnehmer auf sein Klagerecht, kann er hierfür vom Arbeitgeber eine Kompensation verlangen. Denn ohne Gegenleistung würde ein solcher Klageverzicht den Arbeitnehmer benachteiligen. Laut dem LAG Hamburg kann ein Klageverzicht durch bezahlte Freistellung kompensiert werden. mehr
Schriftliche Form bei Aufhebungsverträgen unerlässlich
Unternehmen, die sich von Mitarbeitern trennen, schließen mit ihnen Aufhebungsverträge ab. Egal ob kurz oder ausführlich, ihr Inhalt wird wesentlich bestimmt von der konkreten Situation des betreffenden Mitarbeiters. Ganz wichtig ist dabei, dass er schriftlich und korrekt abgefasst ... mehr
Wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, wird in der Unternehmenspraxis oft auch eine sogenannte Klageverzichtsklausel vereinbart. Darin verpflichtet sich der Arbeitnehmer, mit Abschluss des Aufhebungsvertrags keine Kündigungsschutzklage zu erheben. mehr