Der EU-Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14.5.2019 (C-55/18) festgestellt, dass ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden kann, ... mehr
Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die Anforderungen an Arbeitszeiterfassung neu definiert (Az.: C-55/18). Auch wenn das Urteil noch im deutschen Arbeitsrecht verankert werden muss, ist bereits erkennbar, dass viele Unternehmen ihre Zeiterfassung anpassen müssen. Als Betriebsrat sollten Sie prüfen, ob Ihre ... mehr
Mit der Arbeitszeit und dem Betriebsratsamt ist es so eine Sache: Denn eigentlich ist diese Tätigkeit ja nach dem BetrVG als Ehrenamt auszuüben. Deshalb ist die Betriebsratsarbeit streng genommen keine Arbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Sie wird aber genauso behandelt. Das heißt, alle wichtigen Vorgaben des ArbZG gelten auch für ... mehr
Wer seine Arbeitszeit von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung reduziert hat oder von Beginn an teilzeitbeschäftigt ist, kann einen Antrag auf Arbeitszeiterhöhung (bis auf Vollzeit) stellen, wenn er nicht im Rahmen von Brückenteilzeit tätig ist. Das gilt sowohl für Dauerbeschäftigte als auch befristet Beschäftigte. Ab Jahresbeginn 2019 hat ... mehr
Erfreuliche Nachrichten für Teilzeitbeschäftigte: Das BAG hat entschieden, dass Teilzeitkräfte von ihrem Arbeitgeber Mehrarbeitszuschläge verlangen können – und zwar auch dann, wenn sie die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit nicht überschritten haben. Dies gebiete das Diskriminierungsverbot für Teilzeitkräfte. mehr
Flexible Regelungen zur Arbeitszeit stehen sowohl bei Unternehmen als auch bei Beschäftigten hoch im Kurs: Hierdurch ist es zum einen möglich, dass das Unternehmen auf Auslastungsschwankungen flexibel reagiert, zum anderen können Arbeitnehmer Beruf und Privatleben besser vereinbaren. Gut geeignet hierfür ist ein Jahresarbeitszeitkonto. mehr
Diskutiert wurde lange darüber, ab Januar 2019 ist es nun so weit: In Teilzeit tätige Arbeitnehmer erhalten künftig das Recht, auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Ob die sogenannte Brückenteilzeit tatsächlich zum Erfolg wird, bleibt aber noch abzuwarten – das Gesetz sieht viele Ausnahmen vor. mehr
Auch für ihre Familienfreundlichkeit bekannte Betriebe können es sich in den seltensten Fällen leisten, jedem Teilzeitverlangen bedingungslos nachzukommen. Personalverantwortliche sollten deshalb wissen, wie sie am besten auf den Wunsch von Arbeitnehmern auf Reduzierung der Arbeitszeit reagieren. mehr
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. Dies steht in der Pressemitteilung Nr. 51/18 des Bundesarbeitsgerichts über ein am 17. Okt. 2018 ergangenes Urteil. Die Aussage kann eine wesentliche Änderung der höchstrichterlichen ... mehr