Bereitschaftsdienst ist besonders im Gesundheitswesen, aber z. B. auch in der IT-Branche üblich. Dabei hält sich der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs, nicht jedoch am konkreten Arbeitsplatz, auf. Er hält sich damit bereit, bei Bedarf schnell einsetzbar zu sein. mehr
Wer sich nach einem festgelegten Dienstplan während der „freien Zeit“ grundsätzlich in der vom Dienstherrn zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten und dort für mögliche Einsätze bereitzuhalten hat, weil mit besonderen Einsätzen zu rechnen sei, das Gelände allenfalls nur nach vorheriger Genehmigung verlassen dürfe, erforderliche Ausrüstung ... mehr
Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat es, wenn ein Arbeitgeber die Bestellung eines „Teilzeit-DSB“ widerruft? Ist ein solcher Widerruf möglich, obwohl der DSB schon seit 15 Jahren dienstliche Aufgaben wahrnimmt, die zu einer Interessenkollision führen? mehr
Car-Sharing, Share Economy, shared Mode – kaum ein Produkt, eine Dienstleistung, die man nicht mehr mit anderen Menschen teilt. Davon ist der Arbeitsplatz nicht verschont. Job-Sharing heißt das Teilprinzip. Für Sie als Arbeitgeber birgt es Vorteile – wenn sie einige Regeln beachten. mehr
Wer gesetzliche Pausenregelungen nicht beachtet, kann sich rechtliche Probleme einhandeln. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Pausen wirklich genommen werden. mehr
Gute Nachrichten aus Erfurt: Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber einem Beschäftigten die An- und Abreisezeit für die Teilnahme an einer im betrieblichen Interesse liegenden Fortbildung bezahlen muss. Die Reisezeiten zählten wie die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung als vergütungspflichtige Arbeitszeit. mehr
Bei der Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitszeiterfassung sind verschiedene Interessenslagen zu berücksichtigen. Wir klären, welche Möglichkeiten der Mitbestimmun sowie Rechte und Pflichten der Personalrat hat. mehr
Überstunden dürfen pauschal abgegolten werden, sofern die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag eingrenzt, wie viele der Überstunden nicht gesondert vergütet werden. Welche Spielregeln für eine Pauschalabgeltung in Betriebsvereinbarungen gelten, hat jüngst das BAG entschieden. mehr
Wer bestellt, zahlt. Alte Regel in der Gastronomie. Da ist jede helfende Hand willkommen. Und Überstunden fallen schnell an. Doch müssen Sie als Arbeitgeber sie zahlen? Nicht, wenn Sie sie nicht bestellt haben. mehr
In erster Linie betrifft Teilzeit die Ebene zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dennoch verleihen das BetrVG und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Ihnen als Betriebsrat einige Rechte, um die Teilzeitarbeit in Ihrem Betrieb mitzugestalten. Ratsam ist auch der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, um weitere Grundsätze festzulegen. mehr