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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Im Folgenden lesen Sie einige Tipps und Hinweise für Sie als Einkäufer bzw. Besteller, wie Sie mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) professionell umgehen.
Es gibt viele Besonderheiten bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere in der Verwendung von Kaufleuten gegenüber Kaufleuten. Diese Besonderheiten können nicht alle aus dem Gesetz herausgelesen werden – vor allem, wenn es um inhaltliche Fragen geht und Klauseln in ihrer Wirksamkeit auf den Prüfstand gestellt werden.
Andererseits sind die damit einhergehenden Fragen Teil des beruflichen Handelns von Einkäufern bzw. Bestellern.
AGB: wichtige Fragen für Einkäufer und Besteller
Für Einkäufer und Besteller sind besonders diese Fragen wichtig:
- Wie kann ich die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Besondere Geschäftsbedingungen wirksam durchsetzen?
- Was unternehme ich, um die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten/Dienstleisters auszuschließen oder zu blockieren?
- Welche Inhalte sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt?
- Was ist zu unternehmen, wenn starke Anbieter auf der Durchsetzung ihrer eigenen Geschäftsbedingungen bestehen?
Tipp für Einkäufer und Besteller
Halten Sie den Verkaufs- und Lieferbedingungen oder Geschäftsbedingungen von Dienstleistern Ihrer deutschen Anbieter eigene inhaltlich wirksame und aktuell gehaltene Einkaufsbedingungen entgegen, damit jene zunächst ”neutralisiert“ werden. Dann gelten nur die Regelungen aus beiden Bedingungswerken, die übereinstimmen.
Professionelle Vertragsarbeit ist professionelle Arbeit mit den AGB
Einkäufer bzw. Besteller sollten die Bedeutung des Rechts über die Geltung und die Anforderungen an den Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Sie kommt der des sonstigen Vertragsrechts gleich. Grund: Die meisten rechtlich relevanten Erklärungen zur Herbeiführung von Verträgen haben heutzutage Bestandteile, denen die Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zukommt, nicht nur die so bezeichneten abgeschlossenen Bedingungswerke.
Der richtige Umgang mit eigenen und von Anbietern erstellten vorformulierten fremden Texten ist Vorbedingung für eine professionelle Vertragsarbeit.
Vorformulierte Vertragstexte und AGB der Lieferanten prüfen lassen
Lassen Sie den Inhalt von vorformulierten Vertragstexten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer strategischen Lieferanten juristisch daraufhin überprüfen, ob sie AGB-rechtlich zulässig sind, bevor Sie sie akzeptieren.
Besser, als gegen Windmühlen zu kämpfen und nachteilige ausgehandelte Klauseln als ”Kompromisslösung“ zu akzeptieren, kann es sein, sich bei widersprüchlichen Verweisen auf eine Blockade der jeweiligen AGB einzurichten und diese auch durchzuziehen. Dies geht aber nur gut, wenn der Lieferant/Dienstleister trotzdem leistet.
Das AGB-Recht ist eines der wichtigsten Rechtsgebiete im Vertragsrecht
Die Anforderungen an die Einbeziehung von AGB in Verträge und die inhaltliche Kontrolle vorformulierter Verträge sind in §§ 305 ff. BGB geregelt. Gedacht waren sie ursprünglich zum Schutz von Verbrauchern. Die gesetzlichen Anforderungen an die Einbeziehung von AGB eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher in Verträge nach § 305 Abs. 2 und 3 BGB sind nicht auf den Verkehr zwischen Unternehmen übertragbar, vgl. § 310 Abs. 1 BGB.
Starker Einfluss der Rechtsprechung
Die deutschen Gerichte haben sich aber stark „hinausgelehnt“ und prüfen die Inhalte der AGB, die im B2B-Verkehr verwendet werden, weitestgehend nach den gleichen strengen Kriterien, die sie bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern einsetzen.
Dass der entsprechende Abschnitt zu AGB im BGB nur wenige Rechtsvorschriften enthält, schmälert die Bedeutung keinesfalls. Eine Vielzahl von Urteilen zeigt die Bedeutung und hat zu einem „AGB-Recht“ geführt, das sich stark gegenüber den gesetzlichen Regelungen verselbstständigt hat.
Beispiel für Bedeutung der Rechtsprechung
Um bewerten zu können, ob eine Klausel unklar, überraschend oder unangemessen benachteiligend ist, bedarf es spezifischer Kenntnisse nicht nur des Gesetzes mit seinen Wertmaßstäben und wesentlichen Leitbildern, sondern auch der jeweils aktuellen Rechtsprechung.
Die Basis für inhaltliche Themen bildet immer erst einmal der Gesetzestext. Jedoch ist dieser so abstrakt, dass aus ihm keine wirklichen Schlüsse für den Einzelfall gezogen werden können. Hierzu ist der Rat eines Juristen erforderlich. Die gesetzlichen Grundlagen schaffen eine Art „Parallelrecht“ gegenüber der grundsätzlich verbürgten „Privatautonomie“ im Privatrecht, deren Kern die Inhaltsfreiheit von Verträgen ist.
Tipp für Allgemeine Geschäftsbedingungen im Internet
Wenn Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet veröffentlichen und sie damit allgemein zugänglich machen, ist es umso wichtiger, sie regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen zu lassen, weil die Gefahr der Abmahnung größer ist.