Tätigkeiten nach der Lieferung

Gemäß Abschnitt 8.5.5 der ISO 9001:2015 hat die Organisation Anforderungen an Tätigkeiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen zu erfüllen, die nach der Auslieferung bzw. Erbringung erfolgen. Dabei sind nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern auch mögliche unerwünschte Folgen, die Art, Nutzung und Lebensdauer der Produkte und Dienstleistungen sowie …
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