Verhältnis Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie

Sowohl die Niederspannungsrichtlinie als auch die Maschinenrichtlinie decken eine Vielzahl von Risiken ab. Bei bestimmten elektrischen Betriebsmitteln überschneiden sich die Anwendungsbereiche der beiden Richtlinien, sodass geklärt werden muss, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.
Elektrische Betriebsmittel, die gleichzeitig Maschinen sind
Bestimmte elektrische Betriebsmittel, die gleichzeitig Maschinen sind, werden nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k der Maschinenrichtlinie aus deren Geltungsbereich ausgeschlossen. Das sind elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten:
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für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte
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Audio- und Videogeräte
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informationstechnische Geräte
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gewöhnliche Büromaschinen
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Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte
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Elektromotoren
Entsprechende Produktnormen
Eine starke Hilfe bei der Abgrenzung, wann welche Richtlinie anzuwenden ist, stellen die entsprechenden Produktnormen dar, die dies meistens eindeutig klären.
In Artikel 1 Absatz 5 der Richtlinie heißt es: „Gehen von einer Maschine hauptsächlich Gefahren aufgrund von Elektrizität aus, so fällt diese Maschine ausschließlich in den Anwendungsbereich der Richtlinie 73/23/EWG des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen.“
Um zu entscheiden, ob ein Produkt, das als Maschine im Sinne der Richtlinie 98/37/EG und als elektrisches Betriebsmittel im …
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