28.04.2016

Neufassung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Die Umsetzung der neuen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU in nationales Recht ist mit der 14. ProdSV vom 13.05.2015 in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) erfolgt.

Druckgerät

Das neue Produktsicherheitsgesetz dient in erster Linie der Anpassung des bisherigen Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes an den neuen europäischen Rechtsrahmen (New Legislative Framework – NLF). Der NLF besteht aus zwei europäischen Rechtsakten. Dies ist zum einen die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung. Zum anderen gehört zum NLF der Beschluss Nr. 768/2008/EG, ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten. Die aus dem Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten in das Kapitel 4 der Richtlinie 2014/68/EU übernommenen Bestimmungen zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sind mit den Abschnitten 3 und 4 ProdSG, auf das die Verordnung abgestützt ist, umgesetzt.

Veröffentlichung

Die neue 14. ProdSV ist am 18.05.2015 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 692) veröffentlicht worden.

Anpassung der Druckgeräterichtlinie

Mit der neuen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ist die Vorgängerrichtlinie 97/23/EG an den

  • Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.07.2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und
  • an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (im Folgenden: CLP-Verordnung = Classification, Labelling and Packaging of Chemicals)

angepasst worden.

Grundsätzliche Bestimmungen

Der Beschluss Nr. 768/2008/EG enthält eine Reihe von grundsätzlichen Bestimmungen und Musterartikeln, die nun auch in die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU übernommen wurden. Diese umfassen im Wesentlichen

  • horizontale Begriffsbestimmungen;
  • Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer und Händler);
  • Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten;
  • Bestimmungen zu harmonisierten Normen, zur Konformitätsbewertung; zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, zur CE-Kennzeichnung und zum Ausschlussverfahren.

Angleichung an CLP-Verordnung

Die Angleichung an die CLP-Verordnung ist eine direkte Folge der Anwendung der CLP-Verordnung in der Europäischen Union ab dem 01.06.2015. Die CLP-Verordnung regelt insbesondere die Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische und hebt die bisher gültige Richtlinie 67/548/EWG zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe als Rechtsgrundlage für die Einstufung von Druckgeräten nach den darin verwendeten Fluiden auf.

17 Gefährlichkeitsmerkmale

Die Einteilung der in einem Druckgerät enthaltenen Fluide in „gefährlich“ oder „nicht gefährlich“ ist mit ausschlaggebend für die Kategorisierung des Druckgeräts und die sich daran anschließende Festlegung des anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahrens. Nunmehr gibt es 17 Gefährlichkeitsmerkmale mit Bezug auf H-Sätze gegenüber früher, als es sieben Gefährlichkeitsmerkmale mit Bezug auf R-Sätze gab.

Autor*in: Olaf Baumann