16.03.2017

Maßnahmen gegen elektrische Gefährdungen

Von weitreichender Bedeutung ist die Identifikation geeigneter Maßnahmen gegen elektrische Gefährdungen. Eine große Zahl von entwickelten technischen Produkten, nicht nur unter den Maschinen, nutzt die elektrische Energie als Energiequelle. Gefährdungen, die sich in diesem Zusammenhang offenbaren, treten mit höchst unterschiedlichem Risikoniveau auf.

Warnzeichen elektrische Gefährdung

Produkte als elektrische Betriebsmittel

Wichtige Rechtsgrundlage im Europäischen Wirtschaftsraum für elektrische Betriebsmittel ist die Niederspannungsrichtlinie. Allerdings beschränkt sich die genannte Rechtsvorschrift nun wieder nur auf einen Teil möglicher „elektrischer Produkte” (definierte Spannungsgrenzen und weitreichende Ausnahmen). Weitere Anforderungen hinsichtlich elektrischer Gefährdungen werden deshalb in den speziellen Rechtsvorschriften gestellt, sofern die Anwendung von Elektrizität in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt. Selbst für Produkte, die keiner dieser besonderen Rechtsvorschriften unterliegen, gelten die allgemeinen Schutzziele und Sicherheitsansprüche des jeweiligen nationalen Produktsicherheitsrechts.

Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie einhalten

Für den Maschinenbau definiert z.B. die Richtlinie 2006/42/EG:

„Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können.”
und weiter:

„Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass eine möglicherweise gefährliche elektrostatische Aufladung vermieden oder begrenzt wird, und/oder mit Einrichtungen zum Ableiten solcher Ladungen ausgestattet sein.”

Damit ist ein klarer Rahmen umrissen. Um diese recht allgemeinen Anforderungen näher zu erläutern, wird darauf verwiesen, dass für Maschinen, sofern zutreffend, in jedem Fall die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie einzuhalten sind. Dies impliziert auch, dass die betreffenden Anforderungen erfüllt werden müssen, selbst wenn die vorliegende Maschine nicht im Spannungsbereich der Niederspannungsrichtlinie liegt. Auch im Bereich anderer Produkte gilt dieser Grundsatz (z.B. bei den Funkanlagen).

Wiederum finden sich in den speziellen Rechtsvorschriften für bestimmte Produkte eigene ausführliche Anforderungen bezüglich der Maßnahmen gegen elektrische Gefährdungen (z.B. zu den Medizinprodukten oder den ATEX-Geräten).

Rechtsvorschriften kumulativ einhalten

Neben den Grundanforderungen aus den primär anwendbaren Rechtsvorschriften heraus gibt es insbesondere im Zusammenhang mit den elektrischen Betriebsmitteln weitere Themen im Bereich des Produktsicherheitsrechts zu beachten.

Gefährdungswirkungen

Allgemein wird in der Liste der möglichen Gefährdungen der hier behandelten Gruppe unterschieden nach den Auswirkungen:

  • Lichtbogen
  • elektromagnetische Vorgänge
  • elektrostatische Vorgänge (die auch z.B. durch mechanische Vorgänge ausgelöst werden können)
  • Gefährdungen durch Berührung spannungsführender Teile (direkte Berührung oder indirekte Berührung aufgrund von Fehlerzuständen)
  • unzureichender Abstand zu unter Hochspannung stehenden Teilen
  • thermische Strahlung; Herausschleudern geschmolzener Teile
  • Überlast; Kurzschluss

Sekundäre Effekte

Darüber hinaus ist das Augenmerk auf mögliche Sekundärwirkungen zu richten, die sich im Zusammenhang mit fehlerhaften elektrischen Ausrüstungen ergeben können:

  • Brand, Explosion
  • chemische Reaktionen
  • Auswirkung auf medizinische Implantate
  • Stürzen; Absturz; weggeschleudert werden

Anwendbare Maßnahmen

Zur detaillierten Erläuterung zu beachtender Anforderungen sind die Grundlagen im Anhang I der Niederspannungsrichtlinie nur bedingt geeignet. Eine umfassende Bewertung der Konformität hinsichtlich der elektrischen Gefährdungen ist sicher nur anhand existierender (harmonisierter) Normen und vergleichbarer Spezifikationen möglich.

Zutreffende Produktnormen prüfen

Im Bereich des Maschinenbaus, aber auch bei vergleichbaren Produkten gilt zunächst:

Enthält eine existierende Produktnorm, z.B. eine harmonisierte Typ-C-Norm für das spezielle Produkt, auch Anforderungen hinsichtlich elektrischer Gefährdungen, so ist es empfehlenswert, die entsprechende Norm anzuwenden.

Autor*in: Jürgen Bialek