03.05.2017

Normenrecherche: Leitfaden

Harmonisierte Normen sollen die nur grob gefassten EU-Richtlinien konkretisieren. Unser Leitfaden bietet Ihnen eine wertvolle Hilfe bei der Normenrecherche.

Konformitätserklärung

Damit Sie in der Europäischen Union Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie oder Betriebsmittel gemäß Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie herstellen oder in Verkehr bringen können, müssen Sie einheitliche Richtlinien, Gesetze und Normen beachten. Diese gelten in der gesamten Europäischen Union.

CE-Kennzeichen an Maschinen oder Betriebsmitteln gemäß Niederspannungsrichtlinie bzw. EMV-Richtlinie

Nur dann dürfen Sie das CE-Kennzeichen (CE = Communautés Européennes) an der von Ihnen gefertigten, importierten oder weiterverkauften Maschine oder dem Betriebsmittel anbringen bzw. eine Konformitätserklärung oder Einbauerklärung dafür ausstellen. Damit haben Sie die entsprechende Rechtssicherheit!

Mit der CE-Kennzeichnung erklären Sie als Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigter gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.”

Inverkehrbringen

Unter Inverkehrbringen wird verstanden:

  • das erstmalige, auch kostenlose, Zurverfügungstellen von Maschinen oder Betriebsmitteln innerhalb der EU
  • Selbstherstellung von Maschinen und Betriebsmitteln (z.B. für das eigene Unternehmen)
  • Import aus Nicht-EU-Staaten (gebraucht oder neu)

Verordnungen, Richtlinien, Normen und Gesetze

Verordnungen haben allgemeine Geltung. Sie sind in allen Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Richtlinien werden an Mitgliedstaaten gerichtet und sind für diese hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Die innerstaatlichen Stellen wählen Form und Mittel der Umsetzung in nationale Gesetze, mit denen die Ziele innerhalb einer bestimmten Frist zu erreichen sind.

Richtlinien werden von der Europäischen Kommission erlassen. Diese bilden die Basis für die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) oder vom Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) verabschiedeten harmonisierten Normen. Denn harmonisierte Normen sollen die nur grob gefassten Richtlinien konkretisieren. Sie werden von den nationalen Normstellen in nationale Normen umgesetzt. Die Richtlinien der Europäischen Union werden mit Gesetzen in nationales Recht umgesetzt. Sie werden von den nationalen Parlamenten verabschiedet.

Freier Warenverkehr

Ziel der Europäischen Union ist u.a. der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt. Eine wichtige Voraussetzung ist die gegenseitige Anerkennung nationaler Normen und deren Harmonisierung innerhalb der EU. Die Basis für diese Harmonisierung bilden EG-Richtlinien. Diese beinhalten grundlegende Anforderungen, denen Produkte im freien Warenverkehr der Europäischen Union entsprechen müssen. Diese Anforderungen werden durch europäische Normen konkretisiert, die auch als nationale DIN-EN-Normen übernommen werden.

Richtlinien und harmonisierte Normen

Die EU hat für Richtlinien und Normen das folgende Prinzip festgelegt:

  1. EG-Richtlinien regeln die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
  2. Die für die europäische Normung zuständigen Gremien (CEN und CENELEC) arbeiten harmonisierte Normen aus, die die Richtlinien konkretisieren.
  3. Diese Normen sind lediglich Empfehlungen und deren Anwendung ist freiwillig. In einem Schadensfall wird vor Gericht jedoch deren Einhaltung überprüft.
  4. Sind Produkte nach harmonisierten Normen hergestellt, so sind die nationalen Behörden innerhalb der EU verpflichtet, anzunehmen, dass der Hersteller die Anforderungen der Richtlinien eingehalten hat.

Den kompletten Leitfaden finden Sie in unserem Produkt „Elektromagnetische Verträglichkeit“.

Autor*in: Roland Hillenbrand