Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Mit der CE-Kennzeichnung zu versehende Produkte
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Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben und anzubringen, bevor ein Produkt, das der CE-Kennzeichnung unterliegt, in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, es sei denn, spezielle Richtlinien sehen anderslautende Bestimmungen vor.
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Gelten für ein Produkt mehrere Richtlinien, die alle die CE-Kennzeichnung vorsehen, so bedeutet diese Kennzeichnung, dass von der Konformität des Produkts mit den Bestimmungen aller dieser Richtlinien auszugehen ist.
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Ein Produkt darf nur dann mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn für das Produkt eine Richtlinie gilt, die die Anbringung der CE-Kennzeichnung vorsieht.
Die Pflicht zur Anbringung der CE-Kennzeichnung erstreckt sich auf alle Produkte, die unter Richtlinien fallen, die diese Kennzeichnung vorsehen, und für den gemeinschaftlichen Markt bestimmt sind.
Demnach sind folgende Produkte mit der CE-Kennzeichnung zu versehen:
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alle neuen Produkte, unabhängig davon, ob sie in den Mitgliedstaaten oder in Drittländern hergestellt wurden,
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aus Drittländern importierte gebrauchte Produkte und Produkte aus zweiter Hand und
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wesentlich veränderte Produkte, die als neue Produkte unter die Richtlinien fallen.
Die Richtlinien können bestimmte Produkte von der CE-Kennzeichnung ausnehmen, selbst wenn sie ansonsten auf für das jeweilige Produkt Anwendung finden. In der Regel gilt, dass solche Produkte dem freien Warenverkehr unterliegen, wenn sie
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von einer Konformitätserklärung begleitet …
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