Gesamtrisiko bewerten

Hinreichende Risikominderung
Um das Risiko zu vermeiden oder hinreichend zu vermindern, sind folgende drei Schritte zu berücksichtigen:
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Gibt es konstruktive Maßnahmen, die die Gefährdung vermeiden? Wenn es keine inhärent sichere Konstruktion gibt, dann folgt Schritt 2.
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Gibt es technische Schutzmaßnahmen oder/und ergänzende Schutzmaßnahmen, die zu einer Risikominderung führen?
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Wenn Schritt 1 und 2 nicht möglich sind, dann muss der Bediener/Benutzer der Maschine auf das Risiko durch Hinweise aufmerksam gemacht werden.
Wurden diese drei Schritte befolgt, das so genannte „Drei-Stufen-Verfahren“ angewendet, ist davon auszugehen, dass das erkannte Risiko hinreichend vermindert wurde.
Laut EN ISO 12100:2010 spricht man von hinreichender Risikominderung, wenn
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„alle Betriebsbedingungen und alle Eingriffsmöglichkeiten berücksichtigt wurden,
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die Gefährdungen beseitigt oder die Risiken vermindert wurden, soweit dies praktisch umsetzbar ist,
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sämtliche neuen Gefährdungen, die aus ergriffenen Schutzmaßnahmen resultieren, in angemessener Weise berücksichtigt wurden,
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die Benutzer ausreichend über Restrisiken informiert und gewarnt wurden,
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die durchgeführten Schutzmaßnahmen miteinander vereinbar sind,
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die Folgen ausreichend berücksichtigt wurden, die sich durch den Gebrauch einer für den gewerblichen/industriellen Einsatz konstruierten Maschine im nicht gewerblichen/nicht industriellen Bereich ergeben können, und
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die durchgeführten Schutzmaßnahmen die Arbeitsbedingungen der Bedienpersonen …
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