02.03.2016

Gefährdungen durch Vibrationen

Von vibrierenden Körpern gehen Gefährdungen aus, die sowohl indirekt als auch direkt ein Risiko für Menschen darstellen. Hier sind Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch Vibrationen unabdingbar.

Gefährdungen durch Vibrationen

Worin liegen die Gefährdungen durch Vibrationen?

Vibrationen können als mechanische Schwingungen von vibrierenden Körpern auf sicherheitskritische Komponenten eines technischen Produkts übertragen werden und Menschen indirekt gefährden.

Gefährliche Vibrationen können z.B. durch den Betrieb einer Maschine entstehen. Gefährliche Vibrationen können aber auch durch die Umgebung hervorgerufen werden, in welcher eine Maschine betrieben wird, und auf die Maschine übertragen werden.

So könnte beispielsweise die Sicherheitssteuerung einer Maschine den mechanischen Beanspruchungen durch Vibration nicht standhalten und versagen. Oder die Standsicherheit einer Maschine, ihrer Bestandteile oder ihrer Ausrüstungsteile könnte durch Vibrationseffekte beeinträchtigt werden. Die Maschine könnte umstürzen, Bestandteile der Maschine könnten herabfallen, oder die Maschine oder Teile ihrer Ausrüstung könnten durch eine unkontrollierte Lageveränderung beim Transport, der Montage/Demontage oder einer anderen Betätigung an der Maschine Menschen gefährden.

Wenn aufgrund der Form oder der vorgesehenen Installation eines technischen Produkts keine ausreichende Standsicherheit gewährleistet werden kann, müssen geeignete Befestigungsmittel vorgesehen und in der Betriebsanleitung angegeben werden, um gefährliche Vibrationseffekte zu vermeiden.

Des Weiteren können Vibrationseffekte abgesehen von Sicherheitsrisiken natürlich auch funktionale Beeinträchtigungen z.B. eines Produktionsprozesses oder eines Messverfahrens erzeugen.

Vibrationen, die auf den menschlichen Körper übertragen werden

Vibrationen können als mechanische Schwingungen von vibrierenden Körpern auf den menschlichen Körper übertragen werden. Abhängig von der Stelle, an welcher die Schwingungen in den menschlichen Körper eingeleitet werden, unterscheidet man

  • Ganzkörper-Vibrationen und
  • Hand-Arm-Vibrationen.

Ganzkörper-Vibrationen können von Rückenschmerzen bis hin zu Schädigungen der Wirbelsäule führen, je nach Intensität, Dauer und Häufigkeit der Exposition.

Hand-Arm-Vibrationen können bei langfristiger Einwirkung auf den menschlichen Körper zu regenerativen und degenerativen Krankheitsbildern wie Knochen- oder Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen oder neurologischen Erkrankungen führen, je nach Intensität, Dauer und Häufigkeit der Exposition.

Europäisches Grundkonzept

Der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ schreibt

  • Sicherheitsanforderungen an Produkte und
  • Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz

verbindlich fest. Erreicht werden diese Ziele durch entsprechende EU-Richtlinien.

Grundsätzlich führt Sicherheit im technischen Bereich also immer über die Produktsicherheit und über die Betriebssicherheit zugleich. So will es der europäische Gesetzgeber.

Der Hersteller muss dem Betreiber ein sicheres Produkt zur Verfügung stellen. Die Produktsicherheit regelt für die allermeisten technischen Produkte das sog. CE-Recht durch diverse Richtlinien. Beispiele für diese Richtlinien sind:

  • die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
    in deutsches Recht umgesetzt durch die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV)
  • die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
    in deutsches Recht umzusetzen bis 19.04.2016

Mehr zu diesem Thema, der Produkt- und Betriebsicherheit finden Sie im Onlinemodul „Maschinenverordnung“.

Autor*in: Elisabeth Wirthmüller (ce konform GmbH. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Technische Dokumentation.)