14.07.2017

Fällt das Produkt in den Anhang IV der Maschinenrichtlinie?

Maschinen, von denen besondere Gefahren ausgehen, sind in Anhang IV der Maschinenrichtlinie aufgelistet.

Hier finden Sie die gelisteten Maschinen in Anhang IV der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (in Kraft ab 30. Juni 2008).

Hinweis

Diese Liste ist als vollständig anzusehen. Eine Maschine, die nicht in dieser Liste aufgeführt ist, auch wenn sie die gleichen Gefahren wie eine darin aufgelistete Maschine aufweist, fällt nicht unter das verschärfte Konformitätsbewertungsverfahren, welches mit der Einstufung in Anhang IV verbunden ist.

Für Maschinen des Anhangs IV,

  • die nicht oder nicht vollständig nach harmonisierten Normen gefertigt werden,

  • für die es keine C-Norm gibt

  • oder auf welche eine vorhandene C-Norm nicht angewendet wurde,

muss die Konformität durch eines der folgenden Verfahren erklärt werden:

  • EG-Baumusterprüfverfahren (Anhang IX) und interne Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen (Anhang VIII Nr. 3)

  • umfassende Qualitätssicherung (Anhang …

Autor*in: WEKA Redaktion

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