01.12.2017

EMV-Maßnahmen

Elektromagnetische Verträglichkeit

EMV-Maßnahmen sind erforderliche Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die EMV-gerechte Gestaltung von Geräten und Systemen im Zuge der Konzipierung, Entwicklung, Projektierung und der nachfolgenden technischen Realisierung gesetzesgerecht/normgerecht zu verwirklichen und in der anschließenden Betriebsphase die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu überwachen und ggf. durch geeignete Wartungsmaßnamen zu konservieren. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Störgrößenpegel, falls beeinflussbar, grundsätzlich so niedrig wie möglich zu halten

  • durch ein emissionsarmes konstruktives und schaltungsmäßiges Layout Störaussendungen weitestgehend zu vermeiden bzw. direkt am Entstehungsort zu begrenzen

  • die Ausbreitung leitungs- und feldgebundener Störgrößen durch Filtern, Schirmen und Abdichten zu unterdrücken

  • die Entstehung elektrostatischer Aufladungen zu vermeiden

des Weiteren:

  • den Störfestigkeitspegel aller beteiligten Komponenten so groß wie wirtschaftlich vertretbar auszuführen

  • durch ein störfestes konstruktives und schaltungsmäßiges Layout und durch den Einsatz von Barrieren [Filter, Schirme, Abdichtungen, Überspannungsschutzbausteine] zur Abblockung von Störgrößen beizutragen

  • die Überwachung und Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller getroffenen EMV-Maßnahmen während der gesamten Lebenszeit des Betrachtungsobjekts durch entsprechende Überwachungs- und Wartungsmaßnahmen sicherzustellen

Zu ergreifende Schutzmaßnahmen beim Errichten von Niederspannungsanlagen siehe CENELEC-Harmonisierungsdokument HD …

Autor*in: WEKA Redaktion

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